1Die Dokumente sind überwiegend als Volltext, im Einzelfall gekürzt mit Bearbeitertext oder als Regest wiedergegeben. Im Feld „Anmerkungen zum Dokument“ finden sich weiterführende Informationen sowie Verweise auf korrespondierende Dokumente und Aktenbestände sowie auf Spezialliteratur.

2Die Kopfzeile jedes Dokuments benennt Verfasser und Empfänger, Ausstellungsort und Datum. Fehlen die Angaben in der Quelle, wurden sie durch ein Stichwort und eine zeitliche Einordnung ersetzt. Dem schließen sich Angaben zur archivwissenschaftlichen Kennzeichnung der Quelle an. Dazu gehört die Überlieferungsform nach der von Heinrich Otto Meisner entwickelten Terminologie. [1] Es folgen Angaben zum verwahrenden Archiv bzw. bibliographische Angaben. [1]Meisner, Heinrich Otto, Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918, Göttingen bzw. Leipzig 1969. Ferner Kloosterhuis, Jürgen, Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium, in: Archiv für Diplomatik 45 (1999), S. 465–562.2]

3Die Dokumente sind nach einheitlichen Regeln ediert und TEI-konform kodiert. Somit sind nicht alle Besonderheiten des äußeren Erscheinungsbildes der Originale wiedergegeben. Auslassungen der Bearbeiterin sind durch […] ausgewiesen, Leseprobleme durch […?] kenntlich gemacht. Anrede und Schlusscourtoisie bleiben erhalten, Geschäftszeichen, Bearbeitungsvermerke und Paraphen in amtlichen Dokumenten entfallen. Übliche Abkürzungen sind beibehalten, Paraphen und Ligaturen dagegen aufgelöst. Eigennamen sowie Fremdworte bleiben erhalten.

4Die Online-Edition orientiert sich an den Editionsrichtlinien von Johannes Schultze für Quellen der neueren Geschichte. [2] Demnach erfolgten Eingriffe in den Text dort, wo Verständlichkeit oder Lesbarkeit es erfordern. Die Zeichensetzung sowie die Modernisierung der Rechtschreibung folgen den Regeln des 21. Jahrhunderts. [2]Anmerkung: Schultze, Johannes, Grundsätze für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 98 (1962), S. 1–11, wieder abgedruckt bei Heinemeyer, Walther (Hrsg.), Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen (Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine), 2. Aufl., Marburg/Hannover 2000, S. 21–25.]

5Der Quellentext erscheint recte; Ergänzungen der Bearbeiterin kursiv. Davon ausgenommen sind die Kopfzeilen und Metadaten als Ergebnis wissenschaftlicher Erschließung.

6Die Personen- und Ortsnamen sind mit den Registern verlinkt, in denen für Personen die GND-ID, für Orte die GeoNames-ID hinterlegt ist.

7Die Dokumente lassen sich chronologisch sowie nach Personen, Orten, Kategorien, Archiven gefiltert aufrufen.