Verordnung des Grafen Lehndorff zur Einschränkung der Gänsehaltung. Steinort, 15.
November 1852
Bestimmungen, nach welchen von jetzt ab nur die Gutsleute Gänse halten, ziehen
und zur Weide bringen dürfen, desgleichen, nach welchem Modus die bisherige
Abgabe der Gutsleute einer Weidegans an die Herrschaft zu liefern, fortbestehen
sollD [...]