Da am Sonnabend, als den 27. Jun., in Ihro Hochgräfl. Gnaden der Frau Gräfin von Lehndorff ihrem Kruge in Rosengarten eine militärische Exekution wegen 4 Rtlr. 22 Sgr. 9 D. vor die Rosengartsche Freihuben eingelegt worden, die 4 Rtlr. 22 Gr. 9 D. aber gemäß Dero Hochedl. eigenhändiger Quittung unterm 21. April 1739 pro 1739 richtig bezahlt sind, so folgt darin nichts anderes, als dass Ihro Hochgr. Gnaden diese vor aller Welt höchst unbillige Einlegung der Exekution auf das schmerzlichste empfinden muss. Wie ich aber nunmehr glaube, dass Ew. Hochedl. sich hierinnen also präzipiert haben, vielmehr solches der ganz unerlaubten Freiheit des  Siehe das Dokument vom 26. November 1738.
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rachgierigen Schulzen Fleischer
zuschreiben, also bitte mir eine schriftliche Deklaration durch diesen Expressen hiermit aus, ob Ew. Hochedl. der Frau Gräfin eine eklatante Satisfaktion wieder diesen Schulzen schaffen wollen, welche aber nicht anders als durch eine öffentl. Leibesstrafe geschehen kann, und zwar nach der hohen Ankunft Ihro Königl. Majestät, wobei jemand aus dem Steinortschen Hofe zugegen sein muss. Widrigenfalls Ihro Hochgräfl. Gnaden höheren Orts wie über den Schulzen also auch über Ew. Hochedl. selbst, wenn es auch an Ihro Königl. Majestät höchste Person kommen soll, Beschwerde zu führen und ihr eine anständige Revanche zu suchen nicht unterlassen wird.

Erwarte nun Ew. Hochedl. beliebige Entschließung und bin indessen Ew. Hochedl.

Zitierhinweis

Der adelige Gerichtsschreiber Johann Andreas Borchert klagt gegen eine ungerechtfertigte Exekution. Steinort, 30. Juni 1739. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_alg_yl5_wsb