Angerburg, den 25. Mai 1830
Editorische Auslassung [...] Von den Siehe hierzu das Verzeichnis vom
August 1824. Der Name Jarreck
taucht bei Labab auf, der Besitz endete zum 1. Aptil 1824. Der Name Uwis taucht
in Taberlack mehrfach auf.
[Schließen]Jarreckschen Erben
modo Uwis habe ich das Erbe in Taberlack erstanden und somit den Anfang zur
Realisierung Ihrer Wünsche und meines Bestrebens gemacht. Das Erbe liegt an der
Serwiller Seite, am schwarzen Brachschlage der Vorwerksländereien, und kann also
gleich mit aufgenommen werden; obgleich es mir lieber gewesen wäre, wenn es in der
Mitte gelegen hätte, wo die beiden anderen Besitzer Unleserliche Stelle [...] und
Gellesch muss
das Erb erst nach 1824 bekommen
haben.
[Schließen]Gellesch um so leichter zu Nachgiebigkeit gebracht sein würden.
Jetzt liegen die beiden Erben nebeneinander, und es wird den beiden Unleserliche Stelle [...] dadurch leichter, sich zu erhalten. Lindenau wird aber dafür sorgen, dass denselben
ihr Zustand verleidet werde!
Ich habe das Erbe unter folgenden Bedingungen
erstanden:
1. Von der Schuld des Uwis incl. der Rente bis 29. SEptember
[Schließen]Michaeli
1830, welche 64 Rtlr. 11 Sgr. 11 D. beträgt, werden nur 25 Rtlr. bezahlt und dem
Verkäufer allein 39 Rtlr. 11 Sgr. 11 D. erlassen, welche als Kaufgeld anzunehmen
sind.
2. Dem Michael Jarreck als
eigentlicher Erbnehmer werden, solange er, nur wenn er sich verpflichtet, so lange
seine Frau lebt, 3 Morgen Land in 3 Feldern, das heißt 1 Morgen zur Winter-, ein
Morgen zur Sommersaat und 1 Morgen an die Brache, zum Nutznieße verliehen, entweder
da, wo gegenwärtig das Land der Morzahnschen liegt (an der Stobbenschen Grenze) oder an den
Vorwerksgrenzen oder wo Winterung Sommerung und Brache trifft.
3. Freie Weide
für 2 Pferde und 2 Stück Rindvieh, erstere unter den Pferden der Morzahnschen wo sie
hingewiesen wurden, letztere unter dem herrschaftlichen Vieh. Schafe und Schweine
dürfen nicht zur Weide gebracht werden.
4. Ein Fuder Heu zur Winterfutterung.
5. Ernte Unleserliche Stelle [...] in dem Gebäude, welches sie jetzt Unleserliche Stelle [...], oder wenn eine Vakanz der Altenteiler eintritt auch dort,
und die Benutzung der Hälfte der Gärten.
6. Ferner Unleserliche Stelle [...] und
Leseholz.
7. Ein ganz gleiches Altenteil für die Mutter des Erbnehmers, jetzt
verehelichte Uwis, aber nur so lange sie lebt. Bei ihrem Tode fällt die Hälfte der
Gärten und der Häuser an die Gutsherrschaft zurück.
Die Leute waren unter
keinerlei Vorwand und unter keinem Versprechen zu bewegen, ein Erbe in Stobben, viel weniger in Pristanien anzunehmen, und da ich aber dem
Häuflein unmündiger Kinder der verehelichten Uwis Unleserliche Stelle [...]
notwendigen Verkauf Unleserliche Stelle [...] auf Schwierigkeiten von Unleserliche Stelle [...] wegen gestoßen wäre, so zog ich es vor, die Angelegenheit auf
diese Art zu beendigen, indem der alte Uwis nicht lange leben kann, und durch den Tod
des Waschke eine Unleserliche Stelle [...]stelle offen gewesen ist. Uwis erntet noch
sein Sommer- und Winterfeld, fährt von seinem Dünger aber nur den Mist auf seine
Morgen und streut auch dorthin nur seine Untersaat. Nach meinem Dafürhalten ist der
Kauf des Grundstücks vorteilhaft geschlossen, und ich wünschte nur, dass wir mit den
beiden anderen bald fertig würden.
Editorische Auslassung [...]
Mit inniger Verehrung
Ihr treu Unleserliche Stelle [...] und Diener
Werner
Zitierhinweis
Rendant Werner berichtet über den Erwerb des Jarreckschen Bauernerbes in Taberlack. Angerburg, 25. Mai 1830. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_bdh_121_yrb