Angerburg, den 25. Mai 1830

  Editorische Auslassung [...] Von den  Siehe hierzu das Verzeichnis vom August 1824. Der Name Jarreck taucht bei Labab auf, der Besitz endete zum 1. Aptil 1824. Der Name Uwis taucht in Taberlack mehrfach auf.
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Jarreckschen Erben modo Uwis
habe ich das Erbe in Taberlack erstanden und somit den Anfang zur Realisierung Ihrer Wünsche und meines Bestrebens gemacht. Das Erbe liegt an der Serwiller Seite, am schwarzen Brachschlage der Vorwerksländereien, und kann also gleich mit aufgenommen werden; obgleich es mir lieber gewesen wäre, wenn es in der Mitte gelegen hätte, wo die beiden anderen Besitzer   Unleserliche Stelle [...] und  Gellesch muss das Erb erst nach 1824 bekommen haben.
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Gellesch
um so leichter zu Nachgiebigkeit gebracht sein würden. Jetzt liegen die beiden Erben nebeneinander, und es wird den beiden   Unleserliche Stelle [...] dadurch leichter, sich zu erhalten. Lindenau wird aber dafür sorgen, dass denselben ihr Zustand verleidet werde!
Ich habe das Erbe unter folgenden Bedingungen erstanden:
1. Von der Schuld des Uwis incl. der Rente bis  29. SEptember
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Michaeli
1830, welche 64 Rtlr. 11 Sgr. 11 D. beträgt, werden nur 25 Rtlr. bezahlt und dem Verkäufer allein 39 Rtlr. 11 Sgr. 11 D. erlassen, welche als Kaufgeld anzunehmen sind.
2. Dem Michael Jarreck als eigentlicher Erbnehmer werden, solange er, nur wenn er sich verpflichtet, so lange seine Frau lebt, 3 Morgen Land in 3 Feldern, das heißt 1 Morgen zur Winter-, ein Morgen zur Sommersaat und 1 Morgen an die Brache, zum Nutznieße verliehen, entweder da, wo gegenwärtig das Land der Morzahnschen liegt (an der Stobbenschen Grenze) oder an den Vorwerksgrenzen oder wo Winterung Sommerung und Brache trifft.
3. Freie Weide für 2 Pferde und 2 Stück Rindvieh, erstere unter den Pferden der Morzahnschen wo sie hingewiesen wurden, letztere unter dem herrschaftlichen Vieh. Schafe und Schweine dürfen nicht zur Weide gebracht werden.
4. Ein Fuder Heu zur Winterfutterung.
5. Ernte   Unleserliche Stelle [...] in dem Gebäude, welches sie jetzt   Unleserliche Stelle [...], oder wenn eine Vakanz der Altenteiler eintritt auch dort, und die Benutzung der Hälfte der Gärten.
6. Ferner   Unleserliche Stelle [...] und Leseholz.
7. Ein ganz gleiches Altenteil für die Mutter des Erbnehmers, jetzt verehelichte Uwis, aber nur so lange sie lebt. Bei ihrem Tode fällt die Hälfte der Gärten und der Häuser an die Gutsherrschaft zurück.
Die Leute waren unter keinerlei Vorwand und unter keinem Versprechen zu bewegen, ein Erbe in Stobben, viel weniger in Pristanien anzunehmen, und da ich aber dem Häuflein unmündiger Kinder der verehelichten Uwis   Unleserliche Stelle [...] notwendigen Verkauf   Unleserliche Stelle [...] auf Schwierigkeiten von   Unleserliche Stelle [...] wegen gestoßen wäre, so zog ich es vor, die Angelegenheit auf diese Art zu beendigen, indem der alte Uwis nicht lange leben kann, und durch den Tod des Waschke eine   Unleserliche Stelle [...]stelle offen gewesen ist. Uwis erntet noch sein Sommer- und Winterfeld, fährt von seinem Dünger aber nur den Mist auf seine Morgen und streut auch dorthin nur seine Untersaat. Nach meinem Dafürhalten ist der Kauf des Grundstücks vorteilhaft geschlossen, und ich wünschte nur, dass wir mit den beiden anderen bald fertig würden.
  Editorische Auslassung [...]

Mit inniger Verehrung
Ihr treu   Unleserliche Stelle [...] und Diener

Werner

Zitierhinweis

Rendant Werner berichtet über den Erwerb des Jarreckschen Bauernerbes in Taberlack. Angerburg, 25. Mai 1830. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_bdh_121_yrb