Wiesbaden, den 1. Mai 1879

Nachdem durch den am 18. April c. erfolgten Tod des Direktors der Hauptverwaltung der Staatsschulden, Grafen Botho zu Eulenburg, die Würde des   Dohna wurde 1879 als Landhofmeister berufen; in dieser Stellung war er für die Beherbergung des Königs verantwortlich, wenn dieser in Ostpreußen weilte.
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Landhofmeisters
des Königreichs Preußen vakant geworden ist, haben Seine Majestät der Kaiser und König für dieselbe den Obermarschall des Königreichs Preußen, Legationsrat a. D. Grafen zu Dohna-Schlobitten auf Schlobitten und für die dadurch zur Erledigung gelangende Würde des Obermarschalls den Legationsrat a. D. Grafen Lehndorff auf Steinort in Aussicht genommen. Bevor Seine Majestät indes definitive Entschließung fassen, wünschen Allerhöchstdieselben Ew. Exzellenz Äußerung über diese Vorschläge zu erhalten.

Indem ich mich beehre, Ew. Exzellenz hiervon Mitteilung zu machen, stelle ich die Berichterstattung ganz ergebenst anheim mit dem Bemerken, dass eventl. Sr. Majestät die Ernennungen unter dem 11. Juni zu vollziehen gedenken.

i. m. gez. v. Wilmowski

Zitierhinweis

Karl von Wilmowski an Friedrich Wilhelm Graf von Redern. Wiesbaden, 1. Mai 1879. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_ckf_2ym_v1b