Demnach ich Endes Unterschriebener von Ihro Hochgräfl. Exzellenz der Frau Gräfin von Lehndorff, meiner gewesenen Herrschaft, meine Tochter, welche sie vor ein untertäniges Weib behalten, auf mein offenes Bitten mir gnädigst wiedergegeben worden, jedoch mit dem Bedinge, ihr keine von ihren Leuten zu verführen, als bekenne ich, Woiteck Fröhlich, hiermit an Eides statt, dass ich mit meiner gewesenen gnädigen Herrschaft Leuten hinfüro, so lange ich lebe, keine Kuppeleien werde treiben, keinen aus den Gütern, sie mögen Untertanen sein oder nicht, entführen, oder durch meine Überredung von anderen verführen lassen, sondern will vielmehr allen möglichen Fleiß anwenden, ihr ihre entlaufenen Untertanen, wenn ich sie sollte auskundschaften, ihr anzuzeigen, sollte ich aber dawider handeln, davor mir der Höchste behüten wolle, so will ich mich der Strafe, so auf die Leutentführer gesetzt, hiermit willig unterwerfen, und weilen ich selbsten nicht schreiben kann, als habe mit vorgemaltem Kreuz und unterschriebenen Zeugen hiermit aufs kräftigste alles obige bestätigen wollen, so geschehen Steinort d. 15. Nov. 1712.
Dieser Zettel ist mir von Wort zu Wort vorgelesen und habe den Inhalt voll verstanden

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Hermann Meyer Hofmeister als Zeuge
Gerge Palak
Gerge Fiedler

Zitierhinweis

Gräfin von Lehndorff entlässt die Tochter des Woiteck Fröhlich aus der Erbuntertänigkeit. Steinort, 15. November 1712. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_cmk_xxt_ytb