Regest:

Nach dem Tod des Jägers Fabian Dziondowski und seiner Ehefrau an der Pest im Juli 1710 bestellt die Herrschaft für die Söhne Friedrich, 3 Jahre, und Christoph, 3/4 Jahr, den Schulmeister zu Silberbach und den Hofbrauer zu Reichertswalde als Vormünder, damit die Kinder „besser versorgt und christlich erzogen werden‟. Die Verlassenschaft wird in Gegenwart der Gerichtsgeschworenen von Silberbach am 14. Januar 1711 aufgenommen. Der Wert beträgt 69 Fl., 9 Gr. zzgl. 12 Fl. für einen Rodacker, die der Schulze zu Silberbach dem Jäger noch hätte zahlen müssen, davon an barem Geld 4 Fl. 8 Gr. Die Schulden belaufen sich auf 3 Fl. Ein Teil des Hausrats wird nicht taxiert, sondern den Vormündern ausgehändigt. Die taxierten Stücke sollen zum Nutzen der Unmündigen verkauft werden. Sollte ein höherer Preis erzielt werden, sollen sie bedenken „dass sie es hier vor der Gnädigen Herrschaft und dermaleinst vor Gott zu verantworten‟ haben. Der jüngere Sohn Christoph wird zur Schwester des Verstorbenen nach Güldenboden gegeben, damit diese ihn, bis er 6 Jahre alt ist, aufziehe, die dafür jährlich ein Quantum an Getreide zu Brot und Getränk und 3 Fl. für Kleidung erhält. Den älteren Sohn nimmt der Schulmeister zu Silberbach bis zu dessen 18. Lebensjahr zu sich, der ihn beschulen und später das Schneiderhandwerk erlernen lassen soll.

Zitierhinweis

Bestellung von Vormündern für die Kinder des Jägers Dziondowski durch die Herrschaft. Reichertswalde, 20. Februar 1711. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_epz_5x2_4rb