Regest:

Auf die Beschwerde der Gräfin von Lehndorff über die „Exzesse‟ des Unteroffiziers Wernick aus dem Waldowschen Regiment in ihren Gütern erklärt Oberst von Buddenbrock, derselbe habe versichert, dass er nur „eine Ordre an Dero Domestiquen, welcher ein Enrollierter vom Regiment ist, abgehen lassen‟ habe. Er habe dennoch diesen wegen seiner „in den Gütern begangenen Grobheit und unerlaubte Demarches nachdrücklich verwiesen‟ und ihn angewiesen, „von dem quaestionierten Kerl gänzlich abzustehen‟, auch dessen Kornett von Kortzfleich entsprechende Instruktion erteilt, dass er dem Unteroffizier keine freie Hand, sondern „die Enrollierten aus dem Kanton selber aussuchen und, wenn solches geschehen, mir eine exakte Spezifikation davon übergeben, auch die Leute persönlich vorführen‟ solle. Weder die vom König bewilligte Anzahl dürfe dabei überschritten werden, noch solche Übergriffe vorkommen.

Zitierhinweis

Oberst von Buddenbrock antwortet Gräfin von Lehndorff auf deren Beschwerde wegen der Enrollierung. Königsberg, 24. Februar 1742. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_h1j_vvl_15b