Regest:

Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem Ritter Thomas Surwille erblich zu Kulmer Recht ein Gut von 120 Hufen bei dem Feld Taberlack, in der Komturei Brandenburg gelegen, mit Kirchenlehn, großem und kleinem Gericht, ausgenommen das Straßengericht. Er erhält 16 Freijahre und hat drei Platendienste und die üblichen Abgaben zu leisten

Zitierhinweis

Handfeste für Thomas Surwille. Grebin, 11. Juli 1397. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_it5_4jc_43b