Lauck, den 23. Juli 1756
Hochwohlgeborner Herr!
Höchstzuehrender Herr Landvogt und
Schlosshauptmann!
Es sind vor einigen Wochen drei Diebe wegen eines in dem Dorfe Ebersbach mit Einbruch begangenen Diebstahls bei
unserem Deutschendorfschen Gericht
gefänglich eingebracht worden, wovon der eine namens Franz Klein, welcher ein Hauptdieb und vieljähriger Spitzbube während
der Zeit, dass die Inquisition angestellt und von anderen Orten über die
verschiedenen angegebenen Diebstähle und denunzierte Mitschuldige Nachrichten
eingezogen werden mussten, aus dem Gefängnis zu entweichen Gelegenheit gefunden,
hierauf aber vor einigen Tagen in der Stadt Wormditt wieder arretiert worden, Wenn nun dieser vieljährige Dieb
seiner eigenene Aussage nach die größesten und mehresten Diebereien in dem Bischoftum
Ermland verübt, auch desfalls schon in dem Zuchthaus zu Allenstein gesessen, von dem er echapiert, mir
hiernechst auch versichert Textverlust [...], dass derselbe auch vor einiger Zeit
schon in Wormditt selbst den Körperstrafe
[Schließen]Staupen-Schlag bekommen und die beeideter
Fehdeverzicht
[Schließen]Urfehde abgeschworen, sich aber fortwährend nichts
destoweniger an diesem Ort betreten lassen, als habe Ew. Hochgeboren hierdurch
ergebens anfragen wollen, ob Dieselben es nicht vor gut und billig befinden dürften,
die geneigte Verfügung zu treffen, dass diesem Erz-Dieb Franz Klein der Prozess in
Wormditt unter dortiger Jurisdiktion formiert und derselbe daselbst mit der
wohlverdienten Strafe beleget werden möchte. Auf erhaltene gütige Nachricht hiervon
sollen von hier aus die verhandelten Akten, insoweit sie diesen Bösewicht afficieren,
sogleich abschriftlich eingesendet werden. Ew. Hochwohlgeb. werden hierunter sowohl
dem Publico einen wahren Dienst, als auch mir eine nachbarliche freundschaftliche
Gefälligkeit erbringen, zumalen bei unserm Deutschendorfer Gericht die
Justitiariats-Stelle gegenwärtig vakant und deshalb sich die Bestrafung dieses Diebes
allhier verzögern könnte, da inzwischen desselben abermaliges Ausreißen zu besorgen.
Unsere Familie wird diese Gefälligkeit bei aller Gelegenheit zu erwiedern sich ein
Vergnügen machen, ich aber verbleibe in Erwartung einer geneigten Antwort und
willfährigen Resolution mit aller Hochachtung
Ew. Hochwolgeb.
Zitierhinweis
Graf zu Dohna bittet den Landvogt von Braunsberg, Herrn von Hatten, den Prozess gegen den Dieb Franz Klein in Wormditt zu führen. Lauck, 23. Juli 1756. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_j3p_vtr_xrb