Lauck, den 23. Juli 1756

Hochwohlgeborner Herr!
Höchstzuehrender Herr Landvogt und Schlosshauptmann!

Es sind vor einigen Wochen drei Diebe wegen eines in dem Dorfe Ebersbach mit Einbruch begangenen Diebstahls bei unserem Deutschendorfschen Gericht gefänglich eingebracht worden, wovon der eine namens Franz Klein, welcher ein Hauptdieb und vieljähriger Spitzbube während der Zeit, dass die Inquisition angestellt und von anderen Orten über die verschiedenen angegebenen Diebstähle und denunzierte Mitschuldige Nachrichten eingezogen werden mussten, aus dem Gefängnis zu entweichen Gelegenheit gefunden, hierauf aber vor einigen Tagen in der Stadt Wormditt wieder arretiert worden, Wenn nun dieser vieljährige Dieb seiner eigenene Aussage nach die größesten und mehresten Diebereien in dem Bischoftum Ermland verübt, auch desfalls schon in dem Zuchthaus zu Allenstein gesessen, von dem er echapiert, mir hiernechst auch versichert   Textverlust [...], dass derselbe auch vor einiger Zeit schon in Wormditt selbst den  Körperstrafe
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Staupen-Schlag
bekommen und die  beeideter Fehdeverzicht
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Urfehde
abgeschworen, sich aber fortwährend nichts destoweniger an diesem Ort betreten lassen, als habe Ew. Hochgeboren hierdurch ergebens anfragen wollen, ob Dieselben es nicht vor gut und billig befinden dürften, die geneigte Verfügung zu treffen, dass diesem Erz-Dieb Franz Klein der Prozess in Wormditt unter dortiger Jurisdiktion formiert und derselbe daselbst mit der wohlverdienten Strafe beleget werden möchte. Auf erhaltene gütige Nachricht hiervon sollen von hier aus die verhandelten Akten, insoweit sie diesen Bösewicht afficieren, sogleich abschriftlich eingesendet werden. Ew. Hochwohlgeb. werden hierunter sowohl dem Publico einen wahren Dienst, als auch mir eine nachbarliche freundschaftliche Gefälligkeit erbringen, zumalen bei unserm Deutschendorfer Gericht die Justitiariats-Stelle gegenwärtig vakant und deshalb sich die Bestrafung dieses Diebes allhier verzögern könnte, da inzwischen desselben abermaliges Ausreißen zu besorgen. Unsere Familie wird diese Gefälligkeit bei aller Gelegenheit zu erwiedern sich ein Vergnügen machen, ich aber verbleibe in Erwartung einer geneigten Antwort und willfährigen Resolution mit aller Hochachtung

Ew. Hochwolgeb.

Zitierhinweis

Graf zu Dohna bittet den Landvogt von Braunsberg, Herrn von Hatten, den Prozess gegen den Dieb Franz Klein in Wormditt zu führen. Lauck, 23. Juli 1756. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_j3p_vtr_xrb