Insterburg beim Ostpreußischen Hofgericht, den 20. Mai 1788
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen
Unseren gnädigen Gruß zuvor. Wohlgeborener lieber Getreuer. Wir wollen euch
wiederholentlich an die Befolgung des in der Steinortschen Hypothekensache an euch eingegangenen Mandats vom 7.
Mrt. a. e. binnen endlichen 6 Wochen als der letzten Frist erinnern, widrigenfalls
nach Vorschrift der neuen Vgl. Novum Corpus Constitutionum Prussico
Brandenburgensium praecipue Marchicarum ..., S1783, Nr. 59: Allgemeine
Hypotheken-Ordnung für die gesamten Königlichen Staaten.
[Schließen]Hypotheken-Ordnung vom 20. Dezember 1783, §. 52 Sect. II Tit. 11 Fiscus weiter auch exitierend werden müssen wird.
Sind euch mit Gnaden gewogen
Anstatt und von wegen Königl. Majestät von Preußen pp.
v. Hellen
Zitierhinweis
Ostpreußisches Hofgericht an Ernst Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff. Insterburg, 20. Mai 1788. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_kyh_gcl_2bb