Berlin NW 21, 2. Mai 1913

Hochgeehrter Herr Graf,

die Ostpreußische General-Landschafts-Direktion hat wiederum einmal an die Abgabe der Entlastungserklärung erinnert. Sie werden sich erinnern, dass wir der Landschaft früher entgegengehalten haben, Sie, hochgeehrter Herr Graf, könnten die Entlastungserklärung erst abgeben, wenn die Angelegenheit mit der Inventarmasse erledigt sei; die Fideikommissbehörde habe zwar einen Teilbetrag von 10.600 Mark freigegeben, wegen des Restbetrages schwebe die Sache aber noch und es werde voraussichtlich der Herr Justizminister als Beschwerdeinstanz angerufen werden. Ich habe jetzt der Landschaft von neuem erklärt, dass der Streit mit der Fideikommissbehörde noch schwebt und dass Sie, Herr Graf, Gelegenheit nehmen wollten, bei Ihrer nächsten Anwesenheit in Königsberg unter Benutzung des Ihnen neulich übersandten Berichts mit dem zuständigen Referenten des Oberlandesgerichts persönlich Rücksprache zu nehmen, um eine Verständigung zu erzielen und eine Beschwerde an den Herrn Justizminister zu vermeiden.

Es ist anzunehmen, dass die Landschaft sich damit beruhigen lässt. Nach einigen Wochen wird sie freilich von neuem an uns herantreten. Es empfiehlt sich deshalb, dass Sie, Herr Graf, den Referenten des Oberlandesgerichts baldmöglichst besuchen.

In ausgezeichneter Hochachtung ergebenst

Siebert
Rechtsanwalt

Zitierhinweis

Karl Siebert an Carol Graf von Lehndorff. Berlin, 2. Mai 1913. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_l4j_qsq_pz