Regest:

Betr. „Gumboldtsche Prozess-Sache“ und Engelsteinscher Krugverlag.

Der Engelsteinsche Krug hat ein Privileg zum auswärtigen Debit. Nur der Fiskus kann jemandem innerhalb der „Bannmeile“ den Bier- und Branntweinverlag untersagen. Da Rosenstein nur ½ Meile von Engelstein entfernt liegt, steht dem Engelsteinschen Krug das Recht der Bannmeile zu. Rosenstein steht deshalb das Recht des Krugverlags nicht zu, zumal es kein Privileg dafür besitzt.

Zitierhinweis

Johann Friedrich Flottwell an Ernst Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff. Insterburg, 6. Juni 1801. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_lct_f2g_hdb