Landkeim, 31. November 1729

Hochwohlgeborener Herr Land-Rat und Land-Voigt,
Hochansehnlicher Herr Wirklicher Kämmerer und Obrister,
Höchstgeehrter, Höchstgeneigter Herr

E. Hochwohlgeb. haben mir ohnlängst beiliegendes Amtsschreiben d. d. Schaken d. 4. Nov. a. c. laut  Abschrift liegt dem Brief bei.
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Beil. A
zustellen lassen, vermöge welchem ich wegen nicht befundenem neuen Maß bei meinen Landkeimschen Gütern von jedem Gut zwanzig Rtlr. fiskalische Kontraventions-Strafe dem Amt ohnfehlbar  unter Androhung von Strafe
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subproena exentionis
einliefern soll. Ist mir zuvorderst unbekannt, zu welcher Zeit die Visitierung der neuen Maße bei mir vorgegangen sein sollte, dass ich seit derselben eine Kontraventions-Strafe verdient hätte. Es ist zwar ohngefähr im April oder Mai dieses jetzt zu Ende gebrachten Jahres ein Land-Räter Tabel in meinen Hof gekommen, welcher, nachdem er das Maß sonst richtig befunden, ein bleiernes Maß, dergleichen ich zwar gehabt, jedoch mit einem Loch und einem dabei angesetzten Züngchen, annoch requiriert, welches ich gleich in seiner Gegenwart rektifizieren und dass Loch einschlagen lassen, und da er mich auch wegen des neuen Scheffels Verhörung getan, habe ich ebenfalls aus Schaken bei dem geordneten Mann selbigen, wie angefordert, ihn wie gewöhnlich zeichnen lassen, und das neue Maß richtig bei mir gehalten bis diese jetzige Stunde, welches alle meine Leute, wenn sie examiniert werden sollen, attestieren können. So ist nach der Zeit in so vielen Monaten keine Visitation weiter bei mir vorgenommen, weder ich jetziger Kontravention überführt noch überwiesen worden, dahero ein unbilliger Mensch mich wegen einer Kontravention müssen gegeben haben, weil aber niemand ohne gehört  verurteilt
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kondemniert
wird, in specie aber ich vor meine Person aus alleruntertänigster Schuldigkeit und Devotion gegen S. Königl. Majestät, als meines allergnädigsten Herrn, mir vorstehende Befehle aufs möglichste, da vor Sorge, dass alle Kontraventiones bei mir verhütet werden mögen, so ist auch vor jetzo meine schuldigste Bitte, E. Hochwohlgeb. wollen diese Kontraventions-Strafe auf dergleichen bloße fälschliche  Anzeige
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Renuntiation
vor mir nicht  eintreiben
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exigieren
, sondern die Sache zuforderst genauer untersuchen lassen, da es sich denn ausfindig machen wird, dass ich keine Kontraventiones, wohl aber der Anzeiger eine gebührende Strafe meritiert(?) habe, welcher so fälschlich die Sache  gemeldet
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renuntiert
  Editorische Auslassung [...]

E. Hochwohlgeb. Höchstgeneigter Herr Land-Rat und Land-Voigt ehrendienstwilligste

verw. v. Wallenrod

Zitierhinweis

Gräfin von Wallenrodt rechtfertigt sich, niemals einen falschen Scheffel gebraucht zu haben . Landkeim 31. November 1729. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_mcz_rzl_kqb