Bad Gastein, 29. August 1871

Frau Adelheid von Mühler, geborene Goßler, aus Berlin und Fräulein Laura Heye aus Bremen haben Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen mittels  Die Besitzrechte an der Kapelle wurden zugusten Kaiser Wilhelms I. am Bezirksgericht in Hofgastein eingetragen.
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Donations-Urkunde vom 23. d. Mts.
das von ihnen zu einer evangelischen Kapelle bestimmte Gebäude als volles freies Eigentum übertragen, welches sie auf dem ihnen von der Frau Gräfin Anna von Lehndorff, geborene Gräfin Hahn, geschenkten Grundstücke hierselbst errichtet haben, und damit zugleich den Wunsch verbunden, dass die Bewahrung der Schlüssel, die Beaufsichtigung der Kapelle und ihres Inventars der Hausbeamtin der Frau Gräfin Lehndorff anvertraut, der letzteren auch gewährt werde, die Parkanlagen und die Kapelle einzurichten und zu unterhalten. Seine Majestät, mein Allergnädigster Herr, würde gern geneigt sein, jener Bitte in der Voraussetzung zu entsprechen, dass die Frau Gräfin Lehndorff ihr Einverständnis mit derselben erklären sollte, und haben mich beauftragt, Euer Wohlgeboren als Bevollmächtigten der genannten Frau Gräfin hiervon zur weiteren Veranlassung in Kenntnis zu setzen. Demgemäß erlaube ich mir, Euer Wohlgeboren ganz ergebenst um diesfällige Mitteilung zu ersuchen, indem ich zugleich die Erwartung mir gestatte, dass seine Majestät auf die Dauer Allerhöchster Anwesenheit am hiesigen Orte selbst den Schlüssel zur Kapelle bewahren wollen.

Der Geheime Kabinettsrat Seiner Majestät des deutschen Kaisers und Königs von Preußen
v. Wilmowski

Zitierhinweis

Karl von Wilmowski an Friedrich Mahsmann. Bad Gastein, 29. August 1871. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_qdc_lf4_my