Bad Gastein, 29. August 1871
Frau Adelheid von Mühler, geborene
Goßler, aus Berlin und Fräulein Laura
Heye aus Bremen haben Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von
Preußen mittels Die Besitzrechte an der Kapelle wurden zugusten
Kaiser Wilhelms I. am Bezirksgericht in Hofgastein eingetragen.
[Schließen]Donations-Urkunde vom 23. d. Mts. das von ihnen zu einer evangelischen Kapelle bestimmte Gebäude als volles freies Eigentum übertragen,
welches sie auf dem ihnen von der Frau Gräfin Anna von Lehndorff, geborene Gräfin Hahn, geschenkten
Grundstücke hierselbst errichtet haben, und damit zugleich den Wunsch verbunden,
dass die Bewahrung der Schlüssel, die Beaufsichtigung der Kapelle und ihres
Inventars der Hausbeamtin der Frau
Gräfin Lehndorff anvertraut, der letzteren auch gewährt werde, die Parkanlagen
und die Kapelle einzurichten und zu unterhalten. Seine Majestät, mein
Allergnädigster Herr, würde gern geneigt sein, jener Bitte in der Voraussetzung
zu entsprechen, dass die Frau Gräfin Lehndorff ihr Einverständnis mit derselben
erklären sollte, und haben mich beauftragt, Euer Wohlgeboren als
Bevollmächtigten der genannten Frau Gräfin hiervon zur weiteren Veranlassung in
Kenntnis zu setzen. Demgemäß erlaube ich mir, Euer Wohlgeboren ganz ergebenst um
diesfällige Mitteilung zu ersuchen, indem ich zugleich die Erwartung mir
gestatte, dass seine Majestät auf die Dauer Allerhöchster Anwesenheit am
hiesigen Orte selbst den Schlüssel zur Kapelle bewahren wollen.
Der Geheime Kabinettsrat Seiner Majestät des deutschen Kaisers und
Königs von Preußen
v. Wilmowski
Zitierhinweis
Karl von Wilmowski an Friedrich Mahsmann. Bad Gastein, 29. August 1871. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_qdc_lf4_my