In diesem Augenblick wende ich mich an Euer Hochwohlgeboren nicht als an den Chef der Regierung, sondern an den Freund, der meinen Sohn verehrt und liebt. Ich habe hier in Königsberg das Reskript des Insterburgischen Hofgerichts durch meinen Steinortischen Justitiario den 6. Januario erhalten, obschon es Ende November datiert war. Es war eben in der Zeit, da ich mich von meinem Sohn trennte, der nach unserem 3-monatlichen Urlaub wiederum nach seinem Posten im ersten Bataillon Garde nach Potsdam zurückreiste. Ich gehe in einigen Tagen nach Steinort, von da ich schuldigermaßen eine Antwort sogleich übermachen werde. Ich bitte also Ew. Hochwohlgeboren, mir eine gütige Nachsicht zu verstatten, wenn diese Antwort etwas später eintreffen würde. Habe ich gefehlet, so ist das wirklich unwissend geschehen. Ich erinnere mich des  Die von König Friedrich Wilhelm I. dem Justizminister Samuel von Cocceji aufgegebene Neuordnung des preußischen Rechtswesens zog sich über Jahre hin. Nachdem Cocceji 1751 bereits zu einer Inspektionsreise nach Königsberg gekommen war, sollte Großkanzler Johann Heinrich von Carmer die Aufgabe zum Abschluss bringen. Er kam am September 1781 nach Königsberg, um sich ein Bild zu machen. 1782 wurden alle königlichen Gerichte als „Ostpreußische Regierung‟ zusammengefasst, die für alle Zivil- und Kriminalsachen, Hypotheken, Pupillen- und Depositalsachen zuständig war, die vor ein Obergericht der landesherrlichen Gerichtsbarkeit gehörten. Dessen erster Senat entsprach dem früheren Hofgericht, der zweite dem Tribunal, vgl. Goldenbaum, Ursula, Appell an das Publikum. Die öffentliche Debatte in der deutschen Aufklärung 1687-1796, Berlin 2015, S. 770 ff.
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Reskripts von 1781.
Allein ich bin auch Zeuge in Berlin gewesen, als diese Verordnung hier eine widrige Sensation machte und dasselbe nicht durchging. Unser so großer  Friedrich II.
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König, damals Prinz von Preußen
, nahm den väterlichsten Anteil an diesem allgemeinen Leiden. Ihre Exzellenz der Herr Großkanzler von Carmer geruhten mir damals gütigst bekannt zu machen, dass es vielmehr ein väterlicher Rat als eine Ordre wäre; und also glaubte ich, dass wir auch hier in Preußen bei unseren alten Privilegien würden erhalten werden. Ich werde mich niemals der Konfirmation eines Justitiario weigern. Allein ihn ohne limitierte Zeit anzunehmen und bestätigt zu sehen, scheint mir sehr hart und unmöglich zu sein.

Wie oft habe ich Gelegenheit gehabt, in Berlin die wahre Verehrung an den Tag zu legen, so mir Ew. Hochwohlgeboren vortreffliche Denkungsart einflößt. Ich habe immer in Ihnen dasselbe menschenliebende Begehren gefunden, so mich so unumschränkt mit Ihro Exzellenz dem Herrn Großkanzler verbindet. Dieses flößt mir jetzt das Vertrauen ein, mich an Euer Hochwohlgeboren in meinem Partikulier-Schreiben zu wenden, mir Ihren würdigen freundschaftlichen Rat auszubitten, wonach ich meine Antwort an die Regierung einreichen werde.

Ich bin mit unumschränkter Hochachtung

Zitierhinweis

Ernst Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff an Ludwig Graf Finck von Finckenstein. Nach dem 6. Januar 1785. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_qjz_q1f_hy