Unleserliche Stelle [...], d. 25. Oktobr. 1710

Wohlehrwürdiger, wohlachtbarer und wohlgelarter
hochgeehrter Herr Pfarrer

Demnach bei Königl. Maj. vielfältig geklaget worden, dass durch gewöhnliche Zeremonien bei Begräbnissen und Hochzeiten das Übel der  Ansteckung
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Contagion
auf dem Lande sowohl als in den Städten vielfältig ausgebreitet und von einem Orte zum anderen gebracht werde, auch oftmalen die Leichen der Verstorbenen etzliche Wochen unverscharrt stehen bleiben, damit man sich zu mehreren Zeremonien und Gefolg präparieren möge, wie auch in Uderwangen geschehen sein soll, da der verstorbene Pfarrer annoch unbegraben zwar in einer Gruben eingesenkt sein soll, um hernach ordentliches Begräbnis mit mehrerem Gefolg auszurichten, und dieses mehrerer Übel Anlass und Gelegenheit geben könnte, als befehlen Ihro Königl. Majestät hier in Gnaden und allen Ernstes, bei willkürlicher Strafe zum Invalidenhaus, dass bei jetzigen gefährlichen Zeiten alle Pracht und üppige Zeremonien sowohl bei Hochzeiten als bei Kindtaufen und Begräbnissen, insonderheit die Leichpredigten des Sonntags, laut Ihro Königl. Majestät deshalb schon ergangenen Verordnungen eingestellt werden und niemand sich unterstehen solle weder bei den Hochzeiten mit Schießen und dergleichen einiges Gepräng zu machen, auch bei denen Begräbnissen einige Zeremonien und großen Gefolg zu gebrauchen, sondern die Leichen der Verstorbenen ohne Zeremonien an behörigem Orte tief genug einzuscharren und alle Gelegenheit, durch Zusammenlaufung allerlei Gesindlein die Contagion weiterzubringen. Als wird Whl. Ew. Pfarrer hiermit amtl. angedeutet, dieses von der Kanzel zu publizieren, auch darauf und dass es geschehe allemal eifrigst zu halten und niemandem auf einigerlei Weise dasselbe zu verstatten, sondern es sofort dem Amt anzumelden, damit die Ungehorsamen zu gebührender Strafe gezogen werden können,

wobei verbleibe Whl. Erw. Pfarrer bereitwilliger Diener

I. Reuters
adel. Gerichtsschreiber

Zitierhinweis

Während der Pest haben alle Zeremonien und Feierlichkeiten zu unterbleiben. 25. Oktober 1710. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_r2c_33l_hrb