Steinort, 11. Mai 1746
Allerdurchl. ppIch bin zu einem meiner Haus-Meublen eines geschliffenen Glases benötiget gewesen und habe mir Mühe gegeben, es in Königsberg zu erhalten. Da ich aber solches in Königsberg nicht haben können, und mir ein Vorschlag geschehen, dergleichen Glas aus Danzig zu verschreiben, und da allda mehr geschickte Glasschleifer vorhanden, es daselbst sogleich schleifen zu lassen. So habe zum Ankauf des Glases und auch zur Beschleifung desselben in Danzig jemanden Kommisison gegeben, und ist dieses Stück den 21. Mai vorigen Jahres mit Schiffer Christoph Laveek nach Königsberg gesand, bei E. K. Maj. Licent aber allda vorenthalten und vorgeben worden, dass das Glas als eine Contraband-Ware nicht herausgegeben werden könne, dass also bemeldtes Glas bis jetzo, und also fast ein Jahr durch, in der Licent-Kammer liegt. Nun kann ich auf mein Gewissen sagen, dass mir von dem Verbot E. K. M., fremdes Glas dieser Art nicht zu gebrauchen, nicht wissend gewesen; ein Unwissender aber nicht sündiget. So muss denn E. K. Maj. alleruntertänigst bitten, mir den Übertritt E. K. M. Verordnung nicht beizumessen und allergnädigst zu verordnen, dass das Glas gegen den gebührenden Impost mir abgefolget werde, mit untert. Versicherung, dass, wie es nie getan, auch hinkünftig nicht tun werde, dass E. K. M. allerhöchsten Verordnungen wissentlich übertreten sollte.
Getröste mich allergnädigster Erhörung pp L. M. G. v. LehndorffenZitierhinweis