Nachdem der   Unleserliche Stelle [...] Christian Negelcke im Königl. Dorfe Güldenboden seiner Ehegattin verstorbenen Bruders Sohn namens Christoph Dziondowski, welcher 12 Jahre alt und ein Reichertswaldescher Erbuntertan ist, gegen ein von da empfangenen gewissen jährlichen Unterhalt bishero hat erzogen und jetzo inständige Ansuchung getan, dass der Knabe noch 1 Jahr, und also bis er 19 Jahr alt, unter seiner Disposition möchte gelassen werden, als ist solches von Seiten der Hochburggräfl. Reichertswaldeschen gnädigen Herrschaft verwilligt, und verspricht im Gegenteil der obbesagte Christian Negelcke und seine Ehegattin, weilen sie keine leiblichen Kinder haben, dass sie aus sonderlicher Zuneigung und Liebe zu diesem Knaben

1. denselben vor der Hand auf ihre Kosten wollen zur Schulen halten bis er fertig lesen und notdürftig schreiben könne, daneben zur Gottesfurcht und allem Guten angeführt werde,
2. wollen sie denselben bei einem tüchtigen Meister das Schneiderhandwerk lernen lassen, und sowohl das Lehrgeld als die Gewerksunkosten vor ihn entrichten, auch so lange, bis der Bursche sich selbsten was kann verdienen, mit Kleidung, Weißzeug und anderer Notdurft versorgen, im Fall auch der Höchste Gott den Christian Negelcken samt seiner Ehegattin oder einen von beiden in währenden 7 Jahren mit Tode sollte abfordern, ist der bemeldten beiden Eheleuten eigentlicher Wille, dass dieses Versprechen aus ihrer hinterlassenen Habseligkeit soll bewerkstelligt und erfüllt werden; dahingegen wird,
3. dem Christian Negelcken die Kuh, so er vor den Unmündigen Christoph Dziondowski Anno 1710 empfangen und jetzo zu extradieren oder 18 Fl. davor zu zahlen schuldig wäre, zu eigen gelassen, und soll deshalb nimmer nichts von ihm gefordert werden.
4. Wenn dann der besagte Christoph Dziondowski das 19. Jahr wird abgelegt haben, verspricht der Christian Negelcke solchen mit notdürftiger Kleidung und Weißzeug der Hochgräfl. Herrschaft nach Reichertswalde heimzuliefern, und zwar verbindet sich
5. der Christian Negelcke mit aller seiner Habseligkeit vor den mehr bemeldten Christoph Dziondowski zu stehen, dass solcher während der Zeit, so ihm Gott das Leben fristet, nicht soll abwendig werden. Es ist auch verabredet, um mehrer Sicherheit willen diesen Kontrakt im Königl. Amte Mohrungen ingrossieren zu lassen.

So geschehen Reichertswalde den 2. Decembr. 1771

[Siegel]  eigenhändig
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Christoph Erbgraf zu Dohna

Bevorstehender schriftlicher Kontrakt ist auf bittliches Ansuchen dem Liebstädtschen Amtshausbuch sub Nro. 3 fol. 163v 164 einverleibt und dergestalt judiciae gemacht; welches unter meines Namens eigenhändiger Unterschrift und dem gewöhnlichen Königl. Amtssiegel attestiere.

[Siegel] Liebstadt d. 28. Jan. 1722 E.   Unleserliche Stelle [...]

Zitierhinweis

Der Vormund des Christoph Dziondowski will diesen zur Schule schicken und ausbilden lassen. Reichertswalde, 2. Dezember 1721. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_sqx_yq2_4rb