Königsberg, den 31. August 1824

An den Königlichen General-Major Herrn Grafen von Lehndorff in Danzig

Die Vorstellung, welche Ew. Hochgeboren mir über den Zustand Dero Vermögens bald nach unserer mündlichen Unterredung über diesen Gegenstand schriftlich mitzuteilen die Güte gehabt haben, hat meine Aufmerksamkeit in Anspruch genommen bei dem lebhaften Interesse für Ew. Hochgeboren als Gutsbesitzer. Desto erfreulicher ist es mir, durch diese Kenntnisnahme von dem Zustande Dero väterlichen Guts und von Ihrer Vermögenslage überhaupt die Besorgnisse schwinden zu sehen, die mir allemal aufdringen müssen, wenn ich in Fällen wie der vorliegende die gegenwärtigen Verhältnisse des Staats bedenke, die es unmöglich machen, seine bei den jetzigen Konjunkturen so häufigen in Anspruch genommene Unterstützung so weit auszudehnen, als es notwendig geschehen müsste, um von dieser Seite gegen Gefahr zu sichern. Ich finde nämlich in dem Umstand, dass nach dem Ostpreußischen Provinzialrecht, wenn ein durch das Anlehn zu erwartender erheblicher Nutzen angezeigt und bescheinigt wird, auch ein Lehn verschuldet werden kann, das Mittel zur Verbesserung Ihrer Vermögenslage, indem Ew. Hochgeboren die Benutzung des landschaftlichen Kredits freisteht. Wenn nun auch der auf dem Gute haftende Lehnstamm von 33.000 Rtlr. als unablöslich zu betrachten ist, so wird die Landschaft doch kein Bedenken tragen, ein verhältnismäßiges Darlehn zu bewilligen, indem bei der Wertberechnung des zu verpfändenden Guts der Betrag des Lehnstamms von der ersten Hälfte des Gutswerts vorweg in Abzug gebracht werden kann, in welchem Falle nur erforderlich ist, dass die übrigen Ingrossenten von 15.000 Rtlr. durch das landschaftliche Darlehn abgelöst werden, zu dessen Erlangung Ew. Hochgeboren bei der Nachsuchung nur den Nachweis zu führen haben, dass das nachgesuchte Darlehn zur Verbesserung der   Unleserliche Stelle [...] des Lehns notwendig ist und demselben einen erheblichen Nutzen gewährt. Die Landschaft mag keine Bedenken tragen, diese Bescheinigung einzugehen. Ew. Hochgeboren stelle ich ganz ergebenst anheim, hiernach das Erforderliche einzuleiten, und werde mich freuen, da die bestehenden   Unleserliche Stelle [...] meinen Eintritt hier hemmen, wenn Deroselben Wünsche auf diesem Wege erfüllt würden.

Schön

Zitierhinweis

Theodor von Schön an Carl Friedrich Ludwig Graf von Lehndorff. Königsberg, 31. August 1824. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_szs_4sv_wsb