Rastenburg, 10. April 1875

Euer Hochgeboren teile ich ganz ergebenst mit, dass Ihr Einkommen aus dem im Kreise Rastenburg belegenen Grundbesitz Serwillen und Nordenort gemäß § 14 und 15 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch den Kreisausschuss pro 1875 auf 5.745 Mark eingeschätzt ist. Nach Verhältnis der von diesem Betrag tarifmäßigen Einkommensteuer von 112 Mark werden Euer Hochgeboren zu den Kreis-Kommunalabgaben pro 1875 mit 110 Mark 16 Pf. herangezogen, wovon Ihnen hiermit unter dem Anheimstellen Kenntnis gegeben wird, einer Doppelbelastung seitens Ihrer dortigen Behörde durch Anzeige der hiesigen Besteuerung gemäß § 16 der Kreisordnung vorzubeugen. Die Termine zur Einzahlung obiger Summe an unsere Kreis-Kommunalkasse sind im Kreisblatt Nr. 42 bekanntgemacht.  Lehndorff wurde zur Einkommensteuer am 9. Dezember 1875 in der 22. Stufe mit 1.620 Mark veranlagt. Er legte Widerspruch ein und begründete diesen damit, dass er durch eine der Berliner Disconto-Gesellschaft und der Deutschen Aktiengesellschaft gegenüber übernommene Hypotheken-Garantie in einen Verlust von 160.000 M geraten sei (Bl. 12-12v).
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Etwaige Beschwerden über diese Veranlagung sind behufs nochmaliger Prüfung und Entscheidung nach § 19 l. c. beim Kreisausschuss anzubringen.

Zitierhinweis

Kreisausschuss zu den Kommunalabgaben an Carl Meinhard Graf von Lehndorff. Rastenburg, 10. April 1875. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_tsd_3gk_gy