Rastenburg, 10. April 1875
Euer Hochgeboren teile ich ganz ergebenst mit, dass Ihr Einkommen aus dem im
Kreise Rastenburg belegenen Grundbesitz Serwillen und Nordenort gemäß § 14 und 15 der Kreisordnung vom 13. Dezember
1872 durch den Kreisausschuss pro 1875 auf 5.745 Mark eingeschätzt ist. Nach
Verhältnis der von diesem Betrag tarifmäßigen Einkommensteuer von 112 Mark
werden Euer Hochgeboren zu den Kreis-Kommunalabgaben pro 1875 mit 110 Mark 16
Pf. herangezogen, wovon Ihnen hiermit unter dem Anheimstellen Kenntnis gegeben
wird, einer Doppelbelastung seitens Ihrer dortigen Behörde durch Anzeige der
hiesigen Besteuerung gemäß § 16 der Kreisordnung vorzubeugen. Die Termine zur
Einzahlung obiger Summe an unsere Kreis-Kommunalkasse sind im Kreisblatt Nr. 42
bekanntgemacht. Lehndorff wurde zur Einkommensteuer am 9.
Dezember 1875 in der 22. Stufe mit 1.620 Mark veranlagt. Er legte
Widerspruch ein und begründete diesen damit, dass er durch eine der
Berliner
Disconto-Gesellschaft und der Deutschen Aktiengesellschaft
gegenüber übernommene Hypotheken-Garantie in einen Verlust von 160.000 M
geraten sei (Bl. 12-12v).
[Schließen]Etwaige Beschwerden über diese Veranlagung sind behufs nochmaliger
Prüfung und Entscheidung nach § 19 l. c. beim Kreisausschuss
anzubringen.
Zitierhinweis
Kreisausschuss zu den Kommunalabgaben an Carl Meinhard Graf von Lehndorff. Rastenburg, 10. April 1875. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_tsd_3gk_gy