Steinort, 25. August 1742
Titulus Regis
Ew. Königl. Majestät unterm 1. Aug. an das Hauptamt
Angerburg ergangenen allergnädigsten Liegt der Akte
bei.
[Schließen]Reskriptum, vermöge welchem die bisherige Detention des in
Labab gewesenen Arrendatoris
Knetschen in Steinort gehoben und dessen Gegenforderung
durch ein delegiertes Gericht
[Schließen]judicum delegatum untersucht worden
ist, ist in Steinort gemäß Beil. A debite bekannt gemacht worden.
Wenn ich nun aber in Abwesenheit der Gräfin von
Lehndorff
in Spezialfällen
[Schließen]ad casus speciales nicht bevollmächtigt, mithin nicht
vermögend bin, weder den Arrendatorem los, noch ein Gericht
[Schließen]judicum
delegieren zu lassen, als trete S. K. M. in der alleruntertänigsten Demut an und
bitte allerdemütigst, weil kein Gefahr in Verzug
[Schließen]periculum in
mora
ist, allerhöchst dieselben geruhen allergädigst, dem Hauptamt Angerburg durch
[Schließen]mediante Rescripte aufzugeben, dass diese Sache in so wie sie
ist
[Schließen]statu quo bleibe, nur bis zur Widerkunft der Gräfin von Lehndorff
nach Königsberg, als welche ehestens
erfolgen wird, weil ich nicht zweifle, dass dieselbe aldsann dem allergnädigsten
Königl. Befehl die gehorsamste Folge leisten wird.
Ich getröste mich allergnädister Erhörung und ersterbe in dero alleruntertänigster Devotion
E. Königl. MajestätZitierhinweis