Regest:

Auf Befehl des Königs vom 4. April, der dem Schreiben beigefügt ist, haben alle adeligen Gutsbesitzer die in ihren Gütern beschäftigten Handwerker anzugeben. Für Steinort werden ein Schmied, ein Weber und ein Zimmermann, für Taberlack, Stobben und für Dorf und Vorwerk Pristanien je ein Schmied genehmigt.

Zitierhinweis

Johann Christoph von Grabowski an Maria Louisa Gräfin von Lehndorff. Angerburg, 7. Mai 1739. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_uc3_qq4_h3b