Actum Schönberg, den 6. Januar 1786

Da die Herzogswaldeschen Instleute behaupten, dass ihre Arbeitstage im vorigen Jahr nicht richtig angekerbt, indem von  11. November
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Martini
1785 bis 3 Tage im Korn-August die Kerbstöcke in den Händen des Kämmerers Ebernickel verblieben sind, so wurden die nicht angekerbten Tage nach dem Behaupten der Instleute prdm. debita ad minitione nach Beil. A verzeichnet.

Der Kämmerer Ebernickel gesteht zu, dass die Kerbstöcke von Martini bis in den Korn-August bei ihm gelegen. Weilen er geglaubt, dass es nicht nötig gewesen, wenn Instleute die Hälfte der Kerbstöcke   Unleserliche Stelle [...]. Seit der Zeit des Korn-August hätte er jeden Sonntag allhier beim H. Administrator die Tage ankerben und die Kerbstöcke der Instleute, von welchen Kerbstöcke die Hälfte in den Hände des H. Neumann verblieben, mitbringen sollen, H. Neumann hätte aber an vielen Sonntagen Verhinderungen gehabt. Bis zum Korn-August wären die in der Beil. B verzeichneten Tage den Instleuten noch nicht angekerbt, welche letztere von der Dorfschaft vergütet werden müssen.

H. Neumann protestiert dagegen, weil der Kämmerer bis zum Korn-August richtig angeben und ankerben lassen sollen. Der Kämmerer will die Richtigkeit der Beil. B beeiden.

Da Beilage A und B differiert, so suchte man Vereinigung zwischen dem Kämmerer und den Instleuten zu treffen, beide Teile verblieben aber bei ihrer beider strittigen Behauptung und Kämmerer gestand hierbei, dass er die Tage von   Unleserliche Stelle [...] Woche in den Mistfuhren nicht verzeichnet, auch nicht angekerbt hätte, weil er den Zettel von dieser Woche verloren.

Darin waren beide Teile einig, dass seit dem Korn-August die den Instleuten angehörige Hälfte der Kerbstöcke ihm eingehändigt und die Tage richtig angekerbt sind.

H. Neumann wird die Erklärung der Gutsherrschaft auf Erfordern ad Acta besorgen.

Dieser Rezess wurde vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Solches attestieren

[Paraphe]   Unleserliche Stelle [...] Act.

Neumann   Unleserliche Stelle [...] Matis Wilkom   Unleserliche Stelle [...]

Zitierhinweis

Die Instleute aus Herzogswalde klagen vor dem Patrimonialgericht wegen nicht ordentlich verzeichneter Dienste. Schönberg, 6. Januar 1786. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_ufs_fq2_trb