Regest:
Sein Freund Oppenheim will ihn wissen
lassen, ob es eine Gelegenheit zum Verkauf des Silbers gebe; ihm sei die
bevorstehende Am 30. März 1809 untersagte eine Verordnung das Verbringen von
Gold- und Silbergerät außer Landes.
[Schließen]Verordnung wegen des Silbers bekannt, sie werde
aber erst zum 1. April in Kraft treten.
Zitierhinweis
N. N. an Carl Friedrich Ludwig Graf von Lehndorff. 31. März 1809. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_xgv_yfg_hdb