1. Zahlt derselbe 9 Rtlr. 52 Gr. jährlichen Zins um  11. November
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Martini-Zeit
an die Gutsherrschaft.

2. Die Königl. Kontribution, welche jährlich bei einem Pristanschen Bauern 3 Rtlr. 60 Gr. 12 D. und bei einem Stawkenschen Bauern 3 Rtlr. 18 Gr. beträgt, die Invaliden-Steuer und die Fortifikations-Baugelder, die aber nicht bestimmt angegeben werden können, weil das Quantum dieser beiden Abgaben nicht fixiert ist. Und überhaupt leistet er alle Königl. Onera, sie mögen Namen haben, wie sie wollen.

3. Bestellt derselbe jährlich in jedem Felde des Vorwerks einen Morgen Acker von 6 Schfl. und erntet auch das darauf gewachsene Getreide ein.

4. Muss er alle Jahre 5 Tage Gras oder Getreide hauen und dasselbe harken und einfahren.

5. Muss er allen Dünger auf dem Vorwerk, wo er Scharwerksdienste zu leisten hat, gemeinschaftlich mit den übrigen Wirten ausfahren.

6. Schickt er sowohl im Sommer wie im Winter alle Woche 2 Tage eine Magd zu Scharwerk mit denen Gerätschaften dahin,  Dienstbestellungen vom 1. September und 1. November 1809 liegen der Akte bei.
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wo sie aus dem Hofe bestellt wird
.

7. Allen auf dem Vorwerk, wo er zu Scharwerk geht, erbauten Flachs muss er mit den übrigen Wirten gemeinschaftlich ziehen, brechen, schwingen, wie auch gemeinschaftlich mit den übrigen Wirten in sämtlichen Gütern jährlich allen erforderlichen Flachs hier in Gr. Steinort hecheln und überdem noch alle Jahr 2 Tage eine Magd zum Flachswenden schicken.

8. Muss er gemeinschaftlich mit den übrigen Wirten in sämtlichen Gütern alles hier auf den Steinortschen Grenzen befindliche Rohr hauen, binden und an Ort und Stelle fahren.

9. Muss er alle Jahr in hiesigen Wäldern 2 Achtel Holz schlagen und anfahren.

10. Leistet er alle Jahre zwei Königsbergsche Reisen und ladet allemal 13 Schfl. Getreide, muss aber auch, wenn es verlangt wird, jedes Mal eine Rückladung von Königsberg mitnehmen.

11. Muss er alle Jahre einen Mann oder Knecht 2 Tage zum Roden dahin schicken, wo es verlangt wird.

12. Muss er alle Jahre entweder 1 Stück schmale flachsene oder 2 Stück schmale hedene Leinswand machen und bleichen, wozu er von Steinort zu der ersten 7 Pfd. Flachs und zu dem letzteren 24 Pfd.  Werg
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Hede
erhält, und davon auch ohnentgeltlich das Garn dazu spinnt, auch überdem noch zum Bleichen einige Stücke Leinwand erhält.

13. Bei allen vorkommenden Bauten und Reparaturen sowohl bei Vorwerks-, als Bauern-Gebäuden muss er nicht allein alle dazu erforderlichen Materialien an Holz, Ziegel, Steine, Sand und Lehm ohnentgeltlich anfahren, sondern auch beim Zimmermann, Maurer und übrigen Handwerker alle erforderliche Handlanger gemeinschaftlich mit den übrigen Wirten gestellen.

14. Leistet er auf Erfordern unter dem Namen der  Aufgaben der Bauern zum Erhalt der regionalen Burg
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Burgdienste
ohnentgeltlich in den Hof alle Hand- und Gespann-Dienste, sie mögen Namen haben wie sie wollen.

15. Liefert er alle Jahre 1/2 Schfl. Eicheln und 1/2 Schfl. Hopfen, anstatt dieser Lieferung 1 Schfl. Kartoffeln oder 30 Gr. Geld, sodann 1 Stof  Zur Bedeutung hier.
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Schwaden-Grütz
und einen Tellervoll  Himbeeren
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Hintbeeren
.

16. Leistet er alle Krieges-Fuhren und Fourage-Lieferungen bei Durchmärschen des Militärs, Einquartierungen und überhaupt alle landesherrlichen Onera bloß für die Königlichen Vergütungen.

17. Alle nach alter Usance üblichen Kirchen- und gerichtliche Abgaben als
an Huben-Decem zur Engelsteinschen Kirche zahlt jeder Bauer 18 Gr. und an Kalende dem Pfarrer und Rektor zu Engelstein einen gehäuften Schfl. Haber, 10 Handvoll Flachs und eine   Unleserliche Stelle [...] Schüssel voll Erbsen, die man ungefähr für 1 Mezze halten kann. Auch erhält der Schulmeister von jedem Wirt jährlich 1/2 Schfl. Korn, 1/4 Schfl. Gerste und 15 Gr. bar Geld.

18. Fährt jeder Wirt von Pristanien dem Pfarrer und jeder Wirt von Stawken dem Rektor 1 Fuder Deputat-Holz aus hiesigen Wäldern nach Engelstein an, sodann müssen die Pristanschen und Stawkenschen Bauern zusammen dem Schulmeister in Pristanien 3 Achtel Holz schlagen und anfahren.

19. Der Schmied zu Pristanien erhält jährlich von jedem Wirt 1  Gewichtseinheit, gebräuchlich bei Getreide (Kornmandel) und Stroh. 15 Garben bildeten 1 Mandel, 4 Mandeln (60 Garben) einen Schober.
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Mandel
Haber, 1 Mandel Gerste und 20 Bund Korn vom Feld, auch 7 1/2 Gr. bar Geld.

20. Muss der Bauer gemeinschaftlich mit den übrigen Wirten des Dorfes alle in den Grenzen belegenen Brücken und Zäune in gutem Stande erhalten, wozu er aber das Holz aus Herrschaftl. Walde erhält, sodann muss er, wenn es erforderlich, Leute zu den Wegebesserungen und zu den Wolfsjagden gestellen.

21. Ist er verbunden, jährlich sowohl im Frühjahr als im Herbst eine Magd 2 Tage zum Schaf-Waschen und 2 Tage zum Schaf-Scheren dahin, wo die Schäferei steht, zu schicken.

22. Der Krüger in Pristanien ist von allem sonstigem Scharwerk frei, zahlt 35 Rtlr. baren Krug-Zins, leistet 2 Königsbergsche Fuhren à 13 Schfl. und alle Königl., gerichtliche und Kirchen-Onera, sie mögen Namen haben wie sie wollen.

23. Liefert der Krüger sowohl als alle Bauern jährlich das gewöhnliche Metz-Getreide, von jeder Person 1/2 Schfl. Korn und außerdem jeder Scharwerksbauer 1/2 Schfl. Fischer-Korn im Herbst bei der Saatzeit an die Gutsherrschaft.

Vom Gute Pristanien überhaupt ist laut Kontributions-Quitbuch jährlich zu zahlen

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1. an General-Huben-Schoss incl. 5 Rtlr. 30 Gr. Tranksteuer 84 Rtlr. 4 Gr. 9 D.
2. Ritterdienstgeld 10 Rtlr.
3. Allodifikations-Zins 5 Rtlr. 46 Gr. 3 D.
in Summa 100 Rtlr. 50 Gr. 12 D.
hinzu zahlt das Vorwerk 49 Rtlr. 30 Gr.
das Dorf incl. der wüsten Erbe für die Pächter Klein bezahlt 51 Rtlr. 20 Gr. 12 D.
Summa wie vor 100 Rtlr. 50 Gr. 12 D.

Vom Gute Stawken ist zu zahlen

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1. an General-Huben-Schoss 71 Rtlr. 28 Gr. 6 D.
2. Allodifikations-Zins 4 Rtlr. 73 Gr. 15 D.
in Summa 76 Rtlr. 12 Gr. 1 D.
hinzu zahlt das Vorwerk 53 Rtlr. 66 Gr. 1 D.
das Dorf 22 Rtlr. 36 Gr.
Summa wie vor 76 Rtlr. 12 Gr. 1 D.

Zitierhinweis

Abgaben und Pflichten eines Bauern in Stawken und Pristanien. Januar 1809. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_xhh_mz4_gqb