Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen teuren körperlichen Eid, dass
ich alles in denen 3 mir übergebenen Mühlen einkommende Getreide, es bestehe
worin es wolle, richtig vermahlen, davon sorgfältig Register führen und, so viel
möglich, allen Fleiß anwenden will, dass die Mahlgäste gehörig und mit
Zufriedenheit gefördert und das herrschaftliche Interesse befördert werde.
Wie ich mich denn auch in allen Stücken, so wie es einem ehrliebenden und
rechtschaffenen Müller geziemt, aufführen will.
So war mir Gott hilft und
sein heiliges Wort durch Jesum Christum Amen.
Vorstehenden Eid hat Meister Johann Clemens dato d. 5. Juli 1769 abgeschworen, welches attestiert
Zitierhinweis
Eid des Müllers. 5. Juli 1769. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_a3k_1qf_3rb