Regest:

Nach dem Regulierungsrezess war der Bauer Faust zu Abrahamsheide verpflichtet, jährlich zehn männliche und zehn weibliche Handtage dem Kläger zu leisten, davon hatte er 1848 6 ½ männliche und 4 weibliche geleistet. Sein Einwand, die Leistungen seien durch die neue Gesetzgebung gänzlich aufgehoben ist unbegründet. Als Entschädigung hat Kläger nur die von der Regierung festgesetzten, im Amtsblatt vom 3. März 1840 (S. 45) für den Mohrunger Kreis festgesetzten Preise zu fordern, da diese in der Allerhöchsten Kabinettsordre vom 1. Februar 1838 (GS 1838, S. 137) bei Ablösung von Hilfsdiensten in der Provinz Preußen festgesetzt worden sind. Bei Vermeidung der Exekution ist der Beklagte schuldig, für die 1848 nicht geleisteten Dienste 1 Rtlr. 27 Sgr. sowie die Prozesskostenzu zahlen.

Neben der Entscheidung gegen den Bauern Bauer Gottfried, Abrahamsheide, fallen weitere Entscheidungen gegen:

Bauer Herrmann, Abrahamsheide – hat nur 7 männlich, 6 ½ weibliche Dienste geleistet,

Bauer Teschner, Abrahamsheide – hat nur 51/2 männliche und 3 weibliche Dienste geleistet,

die Bauern Alfred Neuber, Eisermann, Michael Neuber, Goldbach – haben gar keine Leistungen geleistet,
Christoph Reisberg, Goldbach. Er ist verpflichtet, der Gutsherrschaft jährlich 8 einspännige Spann- und 10 männliche Handtage zu leisten, die er 1848 nicht geleistet und zu denen er erklärt, „dass er diese Dienste in Zukunft nicht werde leisten noch auch eine Vergütung dafür zahlen wolle“.
Der Kläger verlangt 1 Rtlr. 5 Sgr. für jeden nicht geleisteten Spanntag, 6 Sgr. für jeden Arbeitstag. Da der Verklagte das Grundstück bereits am 12. April des Vorjahres an seinen Sohn abgetreten hat, kann die Klage nicht eingeleitet werden, der Anwalt reicht deshalb eine neue Klage ein.

Bauer Rossmann, Goldbach, ist verpflichtet, 8 vierspännige Spann- und 10 männliche Handtage zu leisten, was er nicht getan hat, ebenso Wirt Schindowski und Bauer Jacob Wölck aus Goldbach.

Bauer Christoph Wölck, Reichertswalde, ist verpflichtet, 8 einspännige Gespann- und 10 Männertage zu leisten. Gespann hat er gar nicht und nur 5 Manntage geleistet.

Anderthalbhüfner Christoph Böttcher, Silberbach hat 4 vierspännige Spann- und 5 Manntage zu leisten, nur 1/2 Manntag wurde geleistet.

Bauer (Dreihüfner) Christoph Behr, Silberbach wird wegen nicht geleisteter 8 vierspänniger Gespann- und 10 Manntage zu 11 Rtlr, 10 Sgr. verklagt. Die Klage kann nicht bearbeitet werden, denn die Besitzerin des Grundstücks hatte nicht das ganze Grundstück an den Sohn übertragen, wie ein Blick in die Hypothekenakte zeigte.

Der Hüfner Gelhaar, Silberbach, hatte seine 5 Mann- und 5 Frauenhandtage nicht geleistet, ebenso Altsitzer Christoph Wölck und Halbhüfner Richter.

Zitierhinweis

Entscheidung in der Klage des Grafen zu Dohna-Reichertswalde gegen Bauer Faust zu Abrahamsheide und andere. Liebstadt, 10. Mai 1850. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_cs2_b4b_3rb