Extrakt aus der den 10. Mai 1722 denen zur neuen Einrichtung bestellten Kommissarien erteilten Instruktion

1. Was nun die Anschläge an und vor sich selbsten betrifft, so haben die Herren Kommissarien bei den Bauerndörfern pro principio regulativo anzunehmen, was Gestalt S. Königl. Maj. allergnädigste Intention dahin gehe, dass selbige auf solche Weise gefertigt werde, damit der Bauer zu allen Zeiten dabei bestehen könne, zu welchem Ende S. Königl. Maj. in Gnaden befohlen, dass, wenn der Acker also beschaffen, das darauf das fünfte Korn und darüber inklusive die Saat genommen werden könnte, alsdann der Bauer die Hälfte von dem Ertrage, wenn das 4. bis zum 5. gezogen wird, einen Drittel davon, wenn das dritte bis zum 4. Korn fällt ein 4tel und wenn unter das 3. Korn genommen wird, ein Strich als ein Praestandum zu der Königl. Kasse abgeben solle, und wird weiter seine Subsistenz nach Unkosten abgezogen. Wobei aber die Herren Kommissarien vor allen Dingen den Zuwachs oder Ertrag der Äcker überall ganz genau und gründlich examinieren und wegen der Unglücksfälle, denen ein Landmann unterworfen, die Anschläge nicht zu hoch, sondern solchergestalt machen müssen, dass der Bauer nicht allein beibehalten, sondern auch in dem Zustand, dass er nicht leicht ausfalle, gesetzt werde. Wegen des Wiesenrechts werden die Herren Kommissarii dahin beschieden, dass, wenn bei den Bauernhöfen vollkommener Wiesenwachs vorhanden, also dass eine Anzahl Kühe gehalten und vor Melken Speise Geld gemacht werden kann, darauf bei dem Anschlag allerdings reflexive zu machen ist, wenn aber nur so viel Wiesen vorhanden, dass davon kaum das Inventarium und die zu Unterhaltung einer Familie nötigen Kühe gehalten werden können, kommt davon gar nichts in Anschlag, sondern wird bloß die   Unleserliche Stelle [...] denen vorhin gesetzten Principiis angeschlagen. Auf was Art aber die Vorwerke anzuschlagen, darüber werden die Herren Kommissarii mit nächsten näher instruiert und ihnen deshalben Schema zugefertigt werden.

Zitierhinweis

Extrakt aus den Principia regulativa als Grundsätze der Domänenverwaltung. 10. Mai 1722. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_fch_dg1_3rb