Actum Steinort d. 17. Octob. 1722.
Es gibt der Schulze Unleserliche Stelle [...] von Taberlack an, wie dass er des Arrendators Söhne von Labab im Taberlackschen Walde angetroffen, eine große Tanne anhauend, darauf er sie davon jagen und die Tanne stehen geblieben. Der Waldhüter hat den Söhnen die Pferde wollen auspannen, darauf sie gesagt, er sollte nur kommen und es wagen. Danach sind sie in den Wald weitergefahren und ein ander Fuder Holz gehauen. Des Arrendators Söhne sind nicht zugegen, es bringt aber Arrendator bei, wie dass der Schulze zuletzt sollte zu den Söhnen gesagt haben, ihr könnt wohl die Tanne hauen, ich bin noch dem Vater Erbsen schuldig, und wird wohl so gleich aufgehen, darauf sie des folgenden Tages gefahren und die Tanne völlig abgehauen und nach Hause geführt.
Demnach der Sonst auch
Rompel.
[Schließen]Christof Rumpel, ein Erbuntertan von Taberlack, nun zum dritten Mal bei Ihro Majestät hohe Person sich fälschlich
angegeben, dass er kein Untertan, jedoch solches schon vor diesem auf Königl.
Befehl im Amt Angerburg ist untersucht
worden, als ist er seines übeln Aufführens halber vorgefordert und befraget
worden, warum er wieder seinen Eid, den er vor dem Drengfurtschen Gerichte den 10. Mart. 1696
so teuer geschworen, und sich nachmals so oft bei Ihro Königl. Maj. beschwert
und viel Verdruss der gnädigen Herrschaft verursachet, warum er sich
unterstehen, solche Sachen, so schon einmal abgemacht, so oft aufzunehmen. Der
Rompel gibt vor, er habe vor seinen Kopf es getan, dass er Unleserliche Stelle [...] die Freundschaft habe ihn dahin beredet, er habe mit
dem Könige des Morgens, wie er aus Angerburg gefahren, in der Litauischen Gasse gesprochen, da er
ihn im Fahren mit der Hand gewiesen, dass er sollte sein Gesuch schreiben,
darauf er zu Fuß nach Königsberg
gegangen und sich von einem Schulmeister auf dem Sackheim die Suplik verfertigen
lassen, da er dann dem Könige die Suplik auf der Gassen, die er geritten
gekommen, einem von denen so bei ihm geritten gegeben.
Es klagt die Jacob Masuchsche von
Taberlack auf den Schulzen
Gentz(?) daselbst, wie des
Gentz 8 Schweine die Tür am Garten aufgehutet(?), in den Garten gegangen und ihr viel Schaden verursachet.
Da sie die Schweine herausgejaget und zu des Gentz Jungen gesaget, du hast das
Feld mit deinen Schweinen aufgefressen und nun willst du mir meinen Garten
auffressen, der Junge hat ihr darauf den Podex hingekehrt und ihr s. v.
denselben gewiesen, darauf sie ein Stecken genommen und denselben einen Schlag
auf den Rücken geschlagen. Der Junge habe dieses dem Vater geklaget, da sei der
alte Gentz gelaufen gekommen mit der Axt vor des Jacobs Tür, und da sie so bald
nicht aufmachen wollen, habe er angefangen, mit der Axt die Türe aufzubrechen.
Da sie dieselbe aufgemacht, habe der Gentz sogleich mit dem Axten Heft auf sie
losgeschlagen, ihr die Hände ganz wund und die Arme blau geschlagen, wie solches
noch an der Hand zu sehen, darauf er mit diesen Worten weggegangen: Hure die
fast der Herrschaft Gut gestohlen.
Hierauf der Gentz vernommen, gesteht,
dass er Junge ihm klagend gekommen und geweint, dass die Masuchsche ihn
geschlagen. Er darauf die Axt genommen, vor die Türe gekommen und mit der Axt,
zwischen die Türe stehend, sie aufbrechen wollen, da sei der Grütschke(?) gleich angefangen, mit der
Axten Holm zu schlagen, sie hat darauf die Forke gegriffen, er hat sie aber
ausgerissen und sie noch mehr geschlagen.
Abschied.
Auf Anklage der
Jacob Masuchschen und geführte Verantwortung des Gentz betreffend der verübten
Schlägerei erhellet, dass des Gentz Schweine erstlich zum Streit Anlass gegeben,
er, Gentz, aber hernachmals der Masuchschen die Tür mit Gewalt aufbrechen
wollen, und da sie aufgemacht worden, sie an Händen und Lenden blutig und blau
geschlagen und eine große Gewalt in ihrem Hause verübt, und daferne sie den
Jungen zur Ungebür geschlagen, sein eigener Richter nicht sein sollen, als soll
er der Masuchschen 2 Fl. Schmerzlohn und 2 Fl. an Strafe der gnädigen Herrschaft
verfallen sein. Editorische Auslassung [...]
Demnach der junge Neumann vor 4 Jahren
von hier entlaufen und sich in Klein Rosenthal aufgehalten, im Rastenburgschen Jahrmarkt aber vergangegen
14. Oct. in Rastenburg arrestieret(?) und anhero gebracht worden, als ist er seines
Weglaufens halber verhört und sagt aus, wie dass er zum ersten Mal vom Scheimann von Labab weggelaufen, aus Ursache als er im Winter Strauch(?) beim Steinortschen Fließ geholet und ihm die
Pferde gepfändet worden, ist er aus Furcht der Strafe entlaufen, bei dem
Waldknecht in der Woplaukschen Bude,
sei hernachmals aus freien Stücken wiedergekommen, vor ohngefähr 2 Jahren und
bei dem Kordack in Taberlack dienen gegangen, sei aber nur bis
3 Wohen da geblieben, und da die Kordacksche wegen des vielen Essens sehr
grausam auf ihn gefluchet, ist er wieder entlaufen nach Rosenthal, wo er bis letztes Jahr als
Knecht gedienet. Sei vom Woplaukischen Waldhüter entlaufen nach Litauen unter
dem Christian von Schlieben?
[Schließen]v. Schlieben nach Katzborn.
Zitierhinweis