Von unten gesetztem Dato ist der Jacob Nowack wiederum vor einen Hofmann und sein Weib vor eine Hofmutter in
Steinort angenommen dergestalt, dass
sie beiderseits schuldig sein und versprechen, treu und ehrlich zu dienen, den Hof
und was ihnen sonst im Vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv
Lehndorff-Steinort, Nr. 739 (Inventarlisten der Güter und Vorwerke).
[Schließen]Inventario anvertraut und übergeben worden, wohl in Acht zu nehmen, bei dem Scharwerk
fleißig zu sein und mit seinem Fleiß selbiges zu mehren und überall mein Bestes zu
befördern, auch allen Schaden abzuwenden, in Summa sich so zu verhalten, wie sie es
vor Gott und vor mir zu verantworten gedenken. Wegen der Kühe ist verdungen, dass er
vor jede Kuh 20 Mark geben und steht vor die ganze Summa. Dabei ist er vor allen
Dingen verbunden, auf die Fütterung des Vieh gut Acht zu haben, und sobald dasselbe
aufgestellt, Häcksel
[Schließen]Hexel machen zu lassen, auch solches den Winter durch zu kontinuieren, und schuldig,
dass Vieh auch zu füttern oder vor allen Schaden gut zu stehen, bei Vermeidung
gestraft zu sein. Dann ist express vorbehalten worden, dass starke und abmelkende
Kühe vor Stall in der Pacht passieren sollen. Die Kühe, die vor dem Pflug
[Schließen]vor Boll gehen, werden gar nicht gerechnet. So viel Achtel Butter in den Hof genommen
werden, soll demselben ein jedes Achtel mit 10 Gr. und dann vor jedes Achtel Holz, so
er nicht wiederbekommt, mit 5 Gr. gut getan werden. Vor 1 Topf Butter soll er 18 Gr.
haben, vor 1 Topf Schmand 6 Gr., vor 1 Topf süße Milch 2 Gr., vor 1 Topf saure Milch
2 Gr., vor 1 Schock Käse 20 Gr. Dann ist er verbunden, alle Monat präzise ein Quart
Butter auf der Herrschaft Tafel ohne Entgelt zu liefern, die Milchtöpfe, so ihm laut
Inventario geliefert, muss er wiederliefern, und sonder Entgelt unterhalten. Die Gefäße
[Schließen]Stippel, Eimer, Truhen, Butterfässer, die unterhält der Hofmann in gutem Stande, was
aber neu sein muss, steht die Herrschaft an. Von dem Zuwachs des jungen Vieh ist mit
ihm abgemacht, dass er von der besten Art Kühe, die 7 oder 8 Jahr alt sind, die
frühesten Kälber, so 6 Wochen wohl gesogen und noch nicht abgemolken worden, so viel
immer möglich zuzulegen, die Kälber aber, so zum Zuwachs nicht dienen, wenn sie 4
Wochen wohl gesogen und ihnen nicht abgemolken wird, sollen auf der Herrschaft Befehl
in die Küche geliefert werden. Von 20 Stück Gänse muss er 60 Stück junge Gänse auf
den Herbst liefern, auch 2 Schock Eier. Von 10 Stück Kaldaunen und Hühnern muss er 40
Stück junge liefern, was aber an der Zahl fehlt, muss er die Kaldaunen mit 10 Gr.,
die Hühner mit 3 Gr. zahlen, was aber darüber ist, soll ihm nach obigem Anschlag gut
getan werden. Von allen denen im Inventario enthaltenen alten Sauen soll er 30 Stück
junge, aber gute Ferkel zur Winterhaltung aufziehen, darunter aber keine Saugferkel
mit begriffen, sondern zum wenigsten ein Viertel Jahr alt die jüngsten sein sollen,
was aber über die Zahl an jungen Ferkeln sein wird, die sollen in die Küche auf der
Herrschaft Verlangen geliefert werden. Was nun über die Zahl der Winterhaltungsferkel
sein wird, soll von der Herrschaft mit 20 Gr. gut getan, aber nicht die Saugferkel,
was aber an der Zahl mangeln wird, soll er der Herrschaft unfehlbar mit 20 Gr.
entrichten. Die alten Gänse soll er der Gewohnheit nach, dazumal nämlich die Woche
vor Pfingsten, auf Jacobi und das 3. Mal vor Michaelis, alsdann nebst den jungen, zu
pflücken und die Federn in den Hof abzugeben schuldig sein. Da er dann für seine
treuen Dienste an Lohn von jeder Kuh eine M, als von 60 Kühen 60 M, und also nach
Proportion und Deputat haben soll folgendes:
40 M Lohn von 40 Kühen, wofür sie gepachtet
- 18 Scheffel Korn
- 1 Scheffel Gerste
- 2 Scheffel Haber
- 1 Scheffel Erbsen
- 1 Tonne Bier
- 1 Schwein und 5 Scheffel Haber zur Mästung
- 4 M zu Licht
- 4 Tonnen Tafelbier
- 1 Schaf zu schlachten
- 2 paar Pantoffel und ein paar Strümpfe für die Hausmutter a 24 Gr.
- 1 Haut zu Stiebeln
- 1 Tonne grob Salz auf sich und sein Gesinde, auch zur Arznei
- 1/8 fein Salz auf 10 Gr. auf 10 gekalbte Kühe
an Deputat auf sein Gesinde
- 8 Scheffel Korn
- 1 Scheffel Gerste
- 1 Scheffel Haber
- 1/2 Scheffel Erbsen
- 2 Tonnen Tafelbier
- 1 Schwein und 5 Scheffel Haber dazu
- 1 Kuh auf alles Gesinde zusammen zur Ausspeisung, wird ihm an der Pacht gut getan
NB. Wenn einiges Vieh jung stirbt oder abgeht und der Hofmann es nicht im Hof ansagt, dass er angeschrieben wird, so soll er 1 Fl. Strafe geben.
Zitierhinweis
Gräfin von Lehndorff schließ mit Jacob Nowack einen Vertrag als Hofmann. Steinort, 1. März 1717. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_gzd_2bn_2bb