Actum Schönberg, den 4. Mart. 1786
Der Administrator Neumann bittet den
Ebernickel am Leibe zu bestrafen, und
ihm anzudeuten, dass er nach 24. Juni
[Schließen]Johann c. abziehe.
Der Ebernickel kann nicht leugnen, dass er beim Ankerben mehrerer Arbeitstage der
Leute vorgegeben, als solche von ihm prätendiert sind, wie Liegen der Akte bei.
[Schließen]Beil. A et D des Rezesses vom 6. Jan. c. des mehreren
besagt. Er bittet um Verzeihung, auf Johannis wolle er sich gefallen lassen, aus
dem Kontrakt zu treten und abzuziehen.
H. Neumann bleibt bei seinem Antrag. Dieser Rezess wurde vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Zitierhinweis
Klage gegen den Kämmerer Ebernickel wegen falschen Ankerbens von Diensten. Schönberg, 4. März 1786. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_hcf_3lz_hrb