Actum Schönberg, den 4. Mart. 1785
Der Administrator Neumann bittet den Ebernickel am Leibe zu bestrafen, und ihm anzudeute, dass er nach Johann c. abziehe.
Der Ebernickel kann nicht leugnen, dass er beim Ankerben mehrerer Arbeitstage der
Leute vorgegeben, als solche von ihm prätendiret sind, wie Liegen der Akte bei.
[Schließen]Beil. A et D des Rezesses vom 6. Jan. c. des mehreren
besagt. Er bittet um Verzeihung, auf Johannis wolle er sich gefallen lassen, aus
dem Kontrakt zu treten und abzuziehen.
H. Neumann bleibt bei seinem Antrag. Dieser Rezess wurde vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
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