Actum Schönberg, den 4. Mart. 1786

Der Administrator Neumann bittet den Ebernickel am Leibe zu bestrafen, und ihm anzudeuten, dass er nach  24. Juni
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Johann
c. abziehe.

Der Ebernickel kann nicht leugnen, dass er beim Ankerben mehrerer Arbeitstage der Leute vorgegeben, als solche von ihm prätendiert sind, wie  Liegen der Akte bei.
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Beil. A et D des Rezesses vom 6. Jan. c.
des mehreren besagt. Er bittet um Verzeihung, auf Johannis wolle er sich gefallen lassen, aus dem Kontrakt zu treten und abzuziehen.

H. Neumann bleibt bei seinem Antrag. Dieser Rezess wurde vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

Zitierhinweis

Klage gegen den Kämmerer Ebernickel wegen falschen Ankerbens von Diensten. Schönberg, 4. März 1786. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_hcf_3lz_hrb