Actum Steinort den 7. Juni 1726
Demnach Ihro Hochgräfl. Exzellenz benachrichtiget worden, wie dass Ihrer Etliche
ein Komplott gemachet, um wegzulaufen, als sind sie, bevor sie solche
Vorstellung machen können, eingefangen und darauf von mir examiniert worden. Und
zwar anfänglich der Ohne Ortsangabe nicht zu
verifizieren.
[Schließen]David Masuch.
Derselbe gibt vor, dass er keinesmals im Sinne gehabt, wegzulaufen, habe auch mit
dem jungen Hans Kosseck desfalls
nichts gesprochen, sondern er sei vergangenen Sonntag vor acht Tagen in
Labab bei dem Scheimann gewesen, da sei die Ohne
Ortsangabe nicht zu verifizieren.
[Schließen]Grabussche hingekommen und erzählet,
wie dass der Tiburtz sein Weib und den Hans Kosseck geschlagen, und der Tiburtz
sich verlauten lassen, dass er nicht werde hiernechst kommen, er müsse weggehen.
Weiter weiß er seinen Vorgaben nach nicht zu sagen,
Hierauf ist der Jan Tiburtz vorgefordert und befragt, warum er weglaufen wollen, und gibt vor, dass der Kämmrer Martin, nachdem er die ihm angewiesenen Ochsen und Pferde nicht annehmen wollen, von demselben geschlagen worden, sei er darauf nach Hause gekommen und zu seinem Weibe und Stiefsohn Hans sich verlauten lasen, er wolle weglaufe, habe sich aber nicht resolviert wohin. Wie er im Herbst allhier in der Scheune mit dem David Masuch gedroschen, habe der David gesagt, wenn du meinen Besatz von Ochsen und Pferden hättest bekommen, so wärst du wohl fortgekommen, allein der Besatz ist hin und wieder voneinander gerissen. Er habe sich auch weder mit seinem Weibe noch mit dem jungen Hans beredet, dass er wolle weggehen, sondern nachdem ihn der Arrendator von Labab geschlagen, weilen er seinen Zaun im Winterfelde nicht zurechte gemacht, so wollte er weglaufen. Die Stärken vom Frühjahr habe er deswegen an den Schuster in Drengfurth verkauft vor 5 Fl., um sich ein paar Stiebeln auf künftigen Winter machen zu lassen. Die Leinsaat habe er an den David Matzick, so laut des Kämmrers Aussage wohl 1 1/2 Schfl. Königsb. Maaß gestrichen, vor 2 Fl. 12 Gr.verkauft im Angerburgischen Jahrmarkt, und und davor Schmiedemesser und Bohrer sich angeschafft, das übrige habe er zu dem Bier, so ihm versauert und Essig davon machen müssen, zugeleget. Die 2 Ferckel habe er in Angerburg eines vor 12 und das andere vor 15 Gr. verkauft. Ist also aus allem diesen Ausschlappen zu ersehen, dass er nun wirklich Wegzulaufen im Sinne gehabt, um desto leicher fortkommen zu können und nichts zu hinterlassen.
Nachgehends wird des Jan Tiburtzen Weib vorgefordert und befragt, was ihr wegen des Mannes Weglaufen bewusst, vorbringend, sie habe ihrem Mann des Morgens Frühstück ins Feld getragen und ihn gerufen, er solle esen kommen, habe er nicht kommen wollen, darauf sie gesagt, heute früh bist du freundlich vom Hause gegangen und jetztwider(?) bist so grillisch, habe er geantwortet, hole dich der Teufel mit deinem Fressen, ich kann es nicht länger ausstehen, ein jedweder kriegt mich beim Kopf und schlägt mich, ich will weggehen. Sie wird gefragt, dieweil sie ihrem Vorgeben nach nicht willens gewesen, wegzugehen mit ihm, warum sie ihres Mannes Vorhaben und Vornehmen nicht im Hofe angegeben, excusieret sich aber damit, dass sie solches der Schulzeschen gesagt, die habe es weiter ausgebracht. Sie war der Meinung, dass, wenn sie mit ihrem Mann nicht werde fortgehen, er zum Weglaufen ganz allein sich nicht werde zelebrieren und sie verlassen. Ihr wird vorgestellt, ob das wirtlich gehandelt durch den Mann, das Vieh und Leinsaat ausschlappen zu lassen, sondern vielmehr solches selbsten säen, damit sie den Winter über was zu spinnen haben und Leinwand zum Verkauf und zu ihres Hauses Notdurft machen.
Actum Steinort d. 13. Juni 1726
Alldieweilen bei vorhergehendem Examine der junge Hans Kosseck vermisset gewesen und deshalben nicht füglich das Verhör hat können gehalten werden, als ist es im angesetzten Dato vollzogen worden, und sagt derselbe folgendes aus:
Es habe der Jan Tiburtz sein Weib beredet und gewollt, dass sie solle mitgehen,
und zwar noch vor die Heilige Pfingsstage, allein die Mutter habe nicht gewollt.
Sein Wille wäre gewesen, nach
Rössel
[Schließen]Ressel zu gehen, weilen in der Gegend von
hiesigen Leuten mehr wohnen, die Mutter habe dem Hans Kosseck, der
Stiefsohn
[Schließen]Hansen befohlen, solches dem Schulzen zu sage, so er
auch getan. Wie dieses der Tiburtz vernommen, habe er sein Weib sehr geprügelt,
dieses hat er dem Hansen gleichfalls tun wollen und ihn totzuschlagen gedrohet,
allein er sei ihm entlaufen und dieses Weglaufen habe er schon lange Zeit zuvor
im Winter in Willens gehabt. Diesen Hansen habe er zwar von seinem Weglaufen
nicht gedacht, allein er habe sowohl den David Masuch als sein Weib mit haben
wollen und sie dazu beredet, allein die Masuchsche habe nicht gewollt, sagende,
wenn ich weglaufe, das ich verbessern werde ich da nicht finden wo ich werde
hinkommen. Er habe in Willens gehabt, zum Pfarrer zum Gebet zu gehen, nebst den
anderen aus dem Dorfe, allein der Tiburtz habe es nicht wollen zulassen,
sagende, wenn du wirst ins Bischoftum kommen,so kannst du gleich zu Pfarrern,
auch zu Gottes Tische, gehen, und habe par force mit ihm anstatt zum Pfarrer in
den Wald reisen müssen. Die Mutter habe die Stärcke und Ferckel nicht verkaufen
wollen, allein er habe sie gezwungen, dass sie solches habe zulasen müssen. Er
sei Willens gewesen, die Herrschaft-Leinwand mitzunehmen, allein als er Unleserliche Stelle [...]mahls in den wald gefahren, habe sie die Leinwand nach
Steinort gebracht und abgegeben, weil seit der Zeit, dass dieses geschehen, sei
er immerfort so hörig auf sie gewesen. Die Leinsaat habe die Mutter aussäen
wollen, damit sie was möchte haben zu der Herrschaft Gewichte zulegen zu können,
und auch zum nötigsten Gebrauch was möchte haben, allein er habe gesagt, hole es
der teufel, ich werde nicht säen.
Hierauf wird der Tiburtz und sein Weib, dann der David Masuch und der junge Hans konfrontiert und wegen ihres Weglaufens befragt. Der David Masuch will nicht gestehen, dass er sich mit dem Tiburtz beredet, wegzugehen, sondern gesteht nur wegen der Pferde und anderem Besatz mit dem Tiburtz im Winter geredet zu haben, nur dass er nachgehends, als er in Labab gewesen, erfahren, dass der Tiburtz sich verlauten wegzugehen. Sonsten bleibt es wegen des Tiburtz Weglaufen richtig. Sie will aber nicht gestehen, dass sie in ihres Mannes Weggehen gewilliget und mitgehen wollen, und da Masuchsche nicht zugegen und sie nicht hat können laut des Hansen Aussage verhört werden, als ist inwoweit dieses Verhör geschlossen. Actum ut supra. H. Meyer
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