Regest:
Am 1. Juni 1844 wurde vor dem Land- und Stadtgericht in
Angerburg und dem Deputierten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit verhandelt:
Der Wirt Jacob Kolpach und
seine mit ihm in Gütergemeinschaft lebende Ehefrau Maria, geb. Nolde, verkauften an
Eleonore, geb. Dreschau, verh.
Kistermann, und den mit ihr in Gütergemeinschaft lebenden
Ehemann Christian Kistermann
aus Rosengarten die
Bauerngrundstücke Nr. 10 a und b, von dem sie das erste am 26. März 1829
bei der Michael Noldeschen
Subhastation, das zweite von den Michael Noldeschen Eheleuten gekauft
haben, mit Ausschluss der nach Kontrakt vom 11. Januar 1843 abgezweigten
Hof- und Gartenstelle, mit allem lebenden und toten
Inventar.Außerdem verkaufen sie das gesamte auf dem Grundstück
befindliche Mobiliar ohne Ausnahme, wie Betten, Wäsche, Kleider. Das
Kaufgeld beträgt 600 Rtlr. 20 Sgr. 4 Pf. In § 3 wird explizit darauf
verwiesen, dass der Wert der Grundstücke den Kaufpreis um mehr als das
Doppelte übersteigt, und man auf spätere Einrede verzichtet. Die Käufer
übernehmen auf Abrechnung des Kaufgeldes das auf beiden Grundstücken
haftende Inventarien-Kapital mit 100 Rtlr. 60 Sgr. 4 Pf. Die
Verkäufer überweisen aus dem Kaufgeld dem Sohn der Ehefrau Maria Kolpach aus
ihrer früheren Ehe, Wirt Ludwig
Dreschow, zur Abfindung für seinen künftigen Mutterteil 200
Rtlr., der Tochter Wilhelmine zur
Abfindung 243 Rtlr, 22 Sgr., 6 Pf., und übernehmen es, den mütterlichen
Erbteil von 56 Rtlr, 7 Sgr., 6 Pf. zu zahlen. Statt der Zinsen des
Kaufgeldes erhalten die Verkäufern ein „lebenslängliches Ausgedinge‟:
freie Wohnung, Heizung und Feuerung in dem Stübchen hinter dem Ofen oder
statt Feuerung und Heizung jährlich 1 ½ Achtel weiches Brennholz, eine
Kuh mit Futter und Weide, die Kälber verbleiben den Verkäufern, zwei
Schafe nebst den Lämmern in freier Weide und Futter, eine Gans in freier
Weide und Futter nebst Brut, zwei Hüner nebst der Brut und freiem
Futter, zwei Küken im Garten, bearbeiteten Acker zu einem viertel
Scheffel Aussaat, freies Fuhrwerk zum Besuch der Kirche, der Verwandten
und zur Reise in die Stadt, so oft die Berechtigten es wollen, die
Benutzung des Hausstand-Küchengeräts, jährlich im Voraus 2 Scheffel
Weizen, 12 Scheffel, Roggen je 2 Scheffel, Gerste, Erbsen, Hafer, 20
Scheffel Kartoffeln, 1 gemästetes Schwein von 110 Pfund, ein Gewichtsmaß. In Königsberg war 1 großer Stein = 15428 Gramm, 1
kleiner Stein = 9350 Gramm.
[Schließen]Stein Flachs, ½ Scheffel
Salz, freies Futter für ein Schwein, das die Berechtigten selbst
anschaffen müssen, freie Wäsche, freies Begräbnis.Das Ausgedinge
soll im Hypothekenbuch verzeichnet und mit dem Tod der Berechtigten gelöscht
werden. Beim Tod des Ersten erhält der Verbliebene die unteilbaren Stücke
ganz, von den anderen die Hälfte. Wenn Wilhelmine heiratet, soll sie von
den Käufern erhalten: eine Kuh im Wert von 15 Rtlr., ein vollständiges
Bett mit dreifachen Bezügen oder 20 Rtlr., Bettgardinen für ein Bett,
ein birkenes Kleiderschaff oder 8 Rtlr., freie Hochzeit oder 33 Rtlr. 10
Sr. Eleonore Kistermann erklärt sich durch den Verkauf bereits mit
dem elterlichen Erbe abgefunden
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