Da der hiesige Gartenierer Michael Flade durch Absterben seiner ersten Ehegattin Witwer worden und jetzo zur anderen Ehe zu schreiten gesonnen ist, hat ihm gebührt mit seinen in erster Ehe erzeugten 3 Kindern, nämlich Jacob so 9, Hans 6 und Maria ins 4 Jahr alt, vorher Schicht und Teilung zu halten, weshalb solche im heutigen Dato mit Konsens der Hochburggräflichen Herrschaft im Beisein des hiesigen Schulzen und Gerichtsgeschworenen Hans Böttcher wie auch beider Dorfgeschworenen bewerkstelliget, vorher aber der hiesige Jäger Hans Liedke und Bauersmann Michel Öhlert den Unmündigen zu Vormündern bestätigt und des Schichtgebers Vermögen taxiert worden als:

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an Vieh
Gulden Groschen Anzahl
15 1 Kühe im 8. Jahr
9 1 Stärke im 8. Jahr
5 2 Schweine
1 18 2 Gänse
an Hausgerät
18 1 Holz-Äxte
9 1 Spaten
18 1 Halbe zum Trinken
12 1 Viertel zum Trinken
18 1 offen Ton
1 15 1 Spinnrocken
6 1 Butterfass
20 1 Backtrog
14 1 Herdkessel
6 1 Laterne
12 1 Lehnstuhl
1 15 1 Kasten
An Kleider, Linnen und Betten
2 15 1 schwarz Laken Charge Futter Hemd
1 1 bunt Zeug Futter Hemd
3 1 schwarz gewalkt Kittel
3 1 bunt Zeug Kittel
1 1 roter alter Rock
18 1 calmänken Scheuer-Wüst(?)
4 2 drillichte Tischtücher
15 1 alt linnen Tischtücher
2 1 Laken mit 2 Nähten und rundum angenäht
1 15 1 Laken mit 2 Nähten
3 1 dito mit der Naht und ausgenäht
1 1 alt Laken mit der Naht
4 1 weiß linnen Vorhang, der in 3 Teilen besteht ohne Nähte
3 1 Vorhang mit 2 Nähten, welcher alt ist
4 27 7 Kissen Zeug
3 6 dito mit Nähten
2 27 7 Mieder, welche alt und von Gewandlinnen
1 15 3 Mieder
2 15 5 Schurztücher
2 6 4 Zimpeltücher
18 1 Zimpeltuch von Weberleinwand
18 3 Betten mit drillichter Einfütterung
4 15 3 Kissen mit drillichter Einfütterung
4 4 dito
7 Hauben sind vor die Tochter untaxiert gelassen
10 Streichtücher
5 Schleier
125 23
3 24 Von obige Summa der 125 Gulden 23 Groschen geht aber
1 in die Ratsbüchse beim Schulzen zu bezahlen
3 an Teilungsunkosten
bleiben übrig, so zu teilen
117 29

Davon sollten 58 Gulden, 29 Groschen, 9 D. dem Schichtgeber als die eine, und 58 Gulden, 29 Groschen, 9 D. den drei Kindern als die andere Hälfte gebühren, weil aber in billige Betrachtung gezogen, dass der Kinder Erziehung dem Vater noch Beschwerden geben wird, so ist mit Bewilligung der Vormünder von der Kinderquote 4 Gulden, 29 Groschen, 9 D. zurückgeschlagen und auf derselben Schulgeld anzuwenden dem Vater zum Besten gelassen. Behalten also die 3 Kinder zum mütterlichen Anteil 54 Gulden. Trifft auf jedes derselben 18 Gulden.

Der Schichtgeber ist resolviert, den Kindern ihre 54 Gulden mit Betten und Linnen aus der Teilung sofort gutzutun und an die Vormünder abzuliefern, welche dann ermahnt werden, solches in guter Verwahrung zu halten und denen Unmündigen zum Besten aufzuheben, auch auf deren gute Erziehung mit Acht zu haben, maßen der Vater verpflichtet bleibt, dieselben, bis sie bei anderen Leuten können ihr Brot verdienen, in Kost und notdürftiger Kleidung zu erhalten, insonderheit aber zur Schule, dem Lieben Gebot und allem Guten anzuführen.

Diese Teilung haben Seine Hochburggräfliche Exzellenz vor billig gefunden und danhero dieselbe mit Dero eigenhändiger Unterschrift und beigefügtem gräflichen Insiegel konfirmiert.

Reichertswalde d. 19. Novembr. 1725 Christoph Fr. B. Graf zu Dohna

Zitierhinweis

Der Untertan des Burggrafen und Grafen zu Dohna, Gärtner Michael Flade, schließt mit seinen Erben einen Teilungsvertrag, Lauck, 12. Juni 1725. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_kj1_ggd_vpb