Wir Friedrich von Gottes Gnaden König von Preußen p
Unsern gnädigen Gruß zuvor, Hochwohlgeborener besonders lieber Getreuer.
Die uns mittelst Berichts vom 15. Dezbr. 1784 unserer ostpreußischen Regierung
zur Justification eingesandte Untersuchungs-Acta wieder Elisabeth Kerstin wegen
unterlassener Vorzeigung des im Jahr 1782 frühzeitig mit Tod zur Welt gekommenen
Kindes erhaltet ihr hierbei in 1 Vol. zurück mit dem Befehl, das von euch
entworfene Urteil nach Maßgabe des abschriftlich anliegenden Reskripts d. d.
Berlin den 1. Aug. a. c. und des sub lege remissionis hierbei kommenden
Gutachtens der Criminal-Deputation des Kammer-Gerichts zu Berlin zu ändern, zu
eröffnen, und nach erlangter Rechtskraft zu vollstrecken; zu welchem Ende ihr
mit der erforderlichen Verfügung an den Königsbergschen Magistrat zur Annahme
der Inqusitin in das Zuchthaus gegen Erlegung der geordneten Zuchthausgebühren
in der verschlossenen Anlage versehen werdet; facta executione oder bei dagegen
ergriffenem remedio habt ihr auf alle Fälle binnen 14 Tagen vom Empfang
gegenwärtigen Befehls ab mit Anzeige des dati zu berichten, wann der Befehl
eingelaufen, wann sententia publiciret, zur Execution gebracht, oder ein
remedium dagegen interponiret, und was auf das letztere verfügt worden,
entgegengesetzten Falls auch die damit verbundenen Strafbefehle und Kosten der
Excitatorien selbst beizumessen, überhaupt aber unter abermaliger Beifügung der
Acten die Final-Kosten-Liquidation zu deren Festsetzung an Unsere Ostpreußische
Regierung, die hiesige Kosten aber mit 2 Rtlr. 67 Sgr. 9 D. binnen 14 Tagen an
den Rendaten der General-Sportul-Kasse Braun franco einzusenden. Schließlich
befehlen Wir auch die Kosten für das Kriminal-Gutachten mit 9 Rtlr. 15 Sgr. an
den Rendanten der Kammer-Gerichts-Sportel-Kasse Peicke frano zu ünbermachen.
Sind euch mit Gnaden und geneigtem Willen wohl beigetan.
Königsberg, den 23. August 1785
Se. Königl. Majestät von Preußen p. Würkl. Geheimer Etats- und Justiz-Minister
auch zu Dero Ostpreußischen Regierung verordneter Präsident Vice-Präsident
und Räte
An
Patrimonial-Jurisdictin in Reichertswalde
Zitierhinweis