Actum im Hochgräfl. Hofe zu Steinort, den 22. April 1748

Nachdem Ihro Reichsgräfliche Gnaden die Frau Gräfin von Lehndorff Hochgeboren in sichere Erfahrung gekommen, dass einige von Deroselben Untertanen und Leuten auf dem letzt verwichenen Jahrmarkt vor Ostern in Angerburg verschiedene Sachen gestohlen, der Diebstahl auch durch wirkliche Abnahme der Sachen sattsam erwiesen worden, ferner auch die Widerspenstigkeit an verschiedenen Untertanen in herrschaftlichen Verrichtungen zu bestrafen, so haben Hochgräfl. Gnaden mich, den Lötzischen adelichen Gerichtsschreiber Salomon Hoch, anhero requiriert, um diese Sache nach allen konkurrierenden Umständen auf das genaueste gerichtlich zu untersuchen und hiernächst zu erkennen, was denen Rechten gemäß ist. Es wird dahero, da allerseits Partei Komplizen und Interessenten erschienen, nachstehendes Verhör in dieser Sache summariter aufgenommen.

Anna Kiworcka, des Faltin Kiworra, Bauern aus Kittlitz, Ehegattin,  zur Wahrheit
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de veritate discenda
sattsam ermahnt, deponiert auf Befragen, was ihr von der letzt in Angerburg ausgeübten Dieberei aufm Jahrmarkt wissend, folgende ihr von der Sache bekannte Umstände.

Nachdem nämlich Deponentin nebst ihrem Mann vom letzt verwichenen Jahrmarkt aus Angerburg nach Hause zurückgefahren, wären sie unterwegs aufm  Werder Upalten
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Werder
der hiesigen Hochgräfl. Güter angesprochen und hätten allbereits daselbst den Schulzen Georg Nowack aus Kittlitz, den Schulzen Martin Rompel aus Labab, auch derselben beiden Ehegattinnen, ferner den Gottlieb Kiworrra, Bauer aus Stobben, samt dessen Ehegattin, dann schließlich den Knecht Jan auf dem Hofe Labab samt des Bauern Uwis Ehegattin, und dann das Gärtnerweib Gelleschin aus Labab, so auf des Uwis Schlitten gesessen und die eben die Täterin und berufene Diebin ist, so schon hin und wieder auf den Jahrmärkten gestohlen, daselbst in voller Versammlung angetroffen. Deponentin ihr Ehemann, Faltin Kiworra, wäre hierauf in die Stube gegangen, sie aber, Deponentin, aufm Schlitten sitzen geblieben. Während dem Eintritt in die Stube aufm Werder, woselbst Herrschaftl. Bier geschonken wird, findet Deponentin ihr Ehemann die ganze Versammlung in größtem Streit und zwar dergestalt, dass allerseits über den Gottlieb Kiworra, ihres Mannes Bruder, gewesen und auf ihn zuschlagen wollen, letzterem, nach der Ursache dieses entstandenen Lärms fragend, wird von dessen Bruder, dem Gottlieb Kiworra, berichtet, dass man ihm aus dieser Ursache zu Halse gehen wolle, weil er die berüchtigte Diebin Gelleschin zusamt ihrem gestohlenen Pack arretieren und nach dem Hochgräfl. Hofe Steinort bringen wollen, wohl wissend, dass dies diebische Weibsstück allen Ernstes und auf das Nachdrücklichste von der Herrschaft inhibiert worden, sich nirgends auf einige Märkte mehr betreten zu lassen, wohingegen der Schulze Nowack aus Kittlitz und der Martin Rompel aus Labab schlechterdings davor partiert gewesen, dass diese Sache vertuscht und der Herrschaft nicht angezeigt werden solle. Deponentin, diesen Lärm in der Stube wahrnehmend, wäre hierauf vom Schlitten gleichfalls abgestiegen aus Beisorge, dass etwa ihr Mann in die Händel mit eingeflochten werden möge, beim Eintritt in die Stube bemerkte aber Deponentin, dass der ganze Streit bereits gehoben und ihr Ehemann dessen Bruder, dem Gottlieb Kiworra, zugerufen, er solle die Canaille, die Diebin fahren lassen, was er nötig habe, sich ihretwegen den Buckel vollprügeln zu lassen, worauf ihres Mannes Bruder sich zufrieden gestellt, Deponentin den von ihm ausgetrunkenen Stof Bier bezahlt und hierauf nach Hause abgereist. So viel Deponentin gehört, so haben sie allbereits das Pack, so Gelleschin in Angerburg gestohlen, noch vor ihrer Ankunft aufs Werder visitiert gehabt und dem Vernehmen nach ein Paar Korkeln(?), 1 Brot und 2 Schüsseln, auch 2 Teller glasierter Töpferarbeit bei ihr angetroffen, welches aber Deponentin, da sie schon zuletzt gekommen, selbst mit ihren Augen nicht gesehen. Weil Sie aber, Deponentin, beschuldigt worden, als ob sie von den diebischen Sachen der Gelleschin mit partizipiert und ein paar Korkeln(?) von ihr erhalten, welches doch im Grunde falsch und verlogen, ferner auch der David Wilewski aus Steinort, auch nachgedachter Schulze Nowack aus Kittlitz ihr aufs Haus gekommen, ersterer sie, Deponentin, nebst ihrem Ehemann ganz unschuldig geschlagen, letzterer aber sie vor eine offenbare Diebin, ihren Ehemann aber für einen Pferdedieb ausgerufen, ja ihren Mann, Bruder und ihn prügeln wollen, so habe sie nachdem Grunde sich genötigt gesehen, sofort aufzumachen und diese verschwiegene Facta und Gewalttätigkeit der Herrschaft zu denunzieren. Es rührt aber dieser Revers und darauf erfolgte Schlägerei des David Wilewski aus Steinort hauptsächlich und ursprünglich dahero, weil Deponentin gegen den Schulzen Nowack sich mit Worten herausgelassen, dass David von der Diebin Gelleschin schon nach dem Angerburgschen Jahrmarkt einen Bock sich zuführen lassen, welchen des Schulzen Nowacks Knecht selbst abgeholt und nach Kittlitz bringen müssen, ob nun dieser Bock von der Gelleschin geschenkt worden oder was es sonst vor eine Bewandtnis habe, könne Deponentin nicht anzeigen, indessen habe sie doch gegen den Schulzen   Unleserliche Stelle [...], dass ohngeachtet das Feld auf Kittlitz so klein, selbiges dennoch mit gar zu vielem Vieh des Schulzen und sonst mit fremdem Vieh übersät werde, und die Bauern dadurch bei ihrem Inventario und mit ihrem Vieh leiden müssen, wie denn der David Mittwochs nach den Ferien auch 7 Stück Schafe vom Rautenberg aus Taberlack, der kein Bock von dem Krüger daselbst gekauft und alles zu besagtem Schulzen Nowack hingebracht, wozu noch der Bock von Labab von der Diebin Gelleschin dazu gekommen und alles beim Schulzen Nowack noch bis dato befindlich. Ob nun David dieses alles mit herrschaftlichem Konsens an sich gebracht und an den Schulzen Nowack übergeben, können Deponentin nicht wissen, genug aber, dass sie dadurch wegen ihres Vieh sehr   Unleserliche Stelle [...] würde.

Dem Schulzen Nowack aber wäre dieses unerträglich gewesen, dass Deponentin deshalb sowohl wegen des Bocks als übrigen Vieh Worte gemacht, und muss vermutlich den David gegen sie aufgebracht haben, welcher dann Freitag Abend zu ihrem Mann hingekommen und ihn auf morgenden Tag zum Pflügen nach Steinort befohlen, ihr Ehemann habe darauf repliziert, dass er gehorsam sein und sich punktuell auf Morgen zum Pflügen einfinden würde, welches auch geschehen. Die Ochsen aber bis an die Bäuche wegen der Nässe eingefallen und David selbst gesehen, dass es die Unmöglichkeit gewesen zu pflügen, auch ihn selbst vom Vorwerk zurückgeschickt. Woraus zu schließen, dass er lediglich nur einen Vorwand gesucht, bei ihr, Deponentin, und ihrem Ehemann einzubrechen und dass es ihm um kein Pflügen zu tun gewesen. Als indessen David Wilewski abends vorhero zu ihrem Mann gekommen, und derselbe keine Gelegenheit gefunden, sich an ihm zu reiben, weil er die Gestellung zu Scharwerk mit allem Gehorsam angenommen, so wäre David hierauf zur anderen Stube des Hauses herumgeritten und hätte sie, Deponentin, herausgerufen, auch da sie vor ihm erschienen, sie, Deponentin, gleich mit den allerhärtesten und ungestümsten Worten angegriffen wie sie Canaille so impertinent sein könne, ihn zu raisonnieren, dass er von der Diebin Gelleschin einen Bock angenommen. Deponentin wollte sich dieserhalb rechtfertigen, allein der David schlug auf sie zu, und da sie, Deponentin, ein kleines Kind auf der Hand gehabt, auch also ihr Mann dazu gesprungen und sie, Deponentin, nicht schlagen lassen wollen, weil sie ob Böses verwirkt, habe David, welcher den Schulzen und übrige Bauern gerufen habe, ihren Ehemann binden und ferner schlagen wollen, Deponentin aber sich auf die Herrschaft beziehend, wie auch ihr Ehemann, der nicht das geringste verschuldet, haben sich auch wirklich schon zur Abendzeit aufgemacht und den ganzen Verlauf der Sache erzählt, welches dann Ihro Reichsgräfliche Gnaden zur Untersuchung aussetzt.

Es folgt die Aussage des Ehemanns, Faltin Kiworra, die mit der Aussage seiner Ehefrau übereinstimmt. Man habe Gelegenheit gesucht, sich an ihm zu rächen, und da man keine gefunden, habe der Wilewski seine Ehefrau geschlagen und versucht, ihn mit der Peitsche zu züchtigen, unterstützt von dem Schulzen und den Bauern. Erst als er damit gedroht habe, alles der Herrschaft anzuzeigen, habe man von ihm abgelassen. Der Schulze Nowack habe ihn mit Schimpfworten traktiert und gesagt, dass er ein Pferdedieb sei. Kiworra beschuldigte dagegen den Schulzen, jährlich mehrere Fuder vom Vorwerk zu entwenden, was jeder wüsste; er sei ein Dieb, der die Herrschaft zu hintergehen suche und die Bauern ruiniere,indem er dem Bauern Schuja 4 Scheffel weiße Erbsen und dem Gritzka 5 Scheffel Bohnen und graue Erbsen weggenommen habe. Auch habe er behauenes Holz vom Vorwerk geholt, mit dem er sich ein Ställchen im Vorhaus gebaut habe. Klagen habe wenig Sinn, da alle Bedienten verschwägert und befreundet mit dem Schulzen seien, so dass die Wahrheit doch nie ans Licht käme.

Auch Gottlieb Kiworra aus Stobben, der Bruder des Vorgenannten, und dessen Ehefrau Catharina wurde vernommen. Er gibt zu Protokoll, dass er die Gelleschin und den Schulzen Nowack auf dem Werder getroffen habe, als er vom Jahrmarkt zurückgekommen sei. Er habe die Gelleschin aufgefordert, ihm die noch schuldigen zwei Mandel Stroh zu bezahlen und sie gefragt, wie sie denn hätte zum Jahrmarkt fahren könne, wo es ihr doch von der Herrschaft verboten worden sei. Er habe ihr das gestohlene Gut abnehmen und dieses zusammen mit der Gelleschin nach Steinort bringen wollen, was seine Ehefrau bestätigt. Die Ehefrauen des Rompel und des Nowack hätten ihn daran gehindert und ihn geschlagen, der Schulze ihn aufgefordert, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Als er trotzdem das Diebesgut visitierte, hätte ihm der Schulze erklärt, dass es seine Sachen wären. Dann sei sein Bruder gekommen, gemeinsam wären sie in die Stube gegangen, hätten ihr Bier ausgetrunken und seien fortgefahren. Seine Ehefrau gibt noch zu Protokoll, dass dies alles wegen des Bockes sei, den die Gelleschin David Wilewski gegeben habe, und dass sich dort auch 7 Schafböcke des Schulzen Nowack befinden, die Wilewski in Taberlack gekauft habe.

Anschließend wird die Beschuldigte Else Gelleschin vernommen. Sie gibt die Diebstähle zu. Bei der Beute hätte es sich um ein Paar Korkeln(?), 2 glasierte Schüsseln, 2 glasierte Teller, 3 Groschen Brot, 1 Hut und eine leinene Haube gehandelt. Das Brot habe sie gegessen, die Haube der Tochter gegeben, die Korkeln(?) getragen, alles andere befinde sich in Labab. Von wem sie die Sachen gestohlen können sie nicht angeben. Der Besuch des Jahrmarktes sei Unrecht gewesen, weshalb sie Besserung verspreche. Sie wolle „von dieser Zeit an nicht mehr die Zeit ihres Lebens auf die Märkte gehen‟. Nach dem Bock befragt, gibt sie an, Wilewski habe ihn noch von ihrem Mann gekauft, der Geld brauchte um das Mahlgeld zu bezahlen. Er sei einjährig gewesen und ihr Mann habe nur 45 Gr. bekommen.

Der Schulze Nowack samt dem Schulzen Rompel aus Labab werden hierauf zur Verantwortung gezogen, wie sie sich unterstehen können, die diebische Gelleschin mitsamt der diebischen Sachen zu verhehlen, und ob ihnen nicht bekannt, dass die Diebeshehlerei gleicher Strafe schuldig sei wie der Diebstahl selbsten, umso mehr, da ihnen bekannt, dass der Gelleschin untersagt gewesen, sich auf keinem Markte mehr finden zu lassen, und es notorisch, dass diese ein diebischer Mensch gewesen.

Als beide versuchen zu leugnen, werden sie mit den Aussagen der Zeugen konfrontiert. Nowack versucht sich herauszureden, er sei betrunken gewesen, Rompel gibt an, dass er sich in die Sache gar nicht eingemischt habe. Nowack, nach dem Bock und den Schafen befragt, gibt an, dass David Wilewski die Schafe vom Rautenberg, den Bock vom Gellesch aus Labab gekauft habe. Den Betrug an der Herrschaft, indem er den Bauern Saatgut weggenommen habe, und die Unterschlagung von Heu gibt er erst zu, nachdem er mit den Zeugenaussagen konfrontiert wird. Wegen des vom Vorwerk Klein Steinort gestohlenen Holzes erklärt er, er habe dazu die Konzession des verstorbenen Gärteniers eingeholt, um sich ein Ställchen zu bauen.

Der ebenfalls vernommene Bedienstete David Wilewski erklärt, dass es mit allem, was erklärt wurde, seine Richtigkeit habe. Die sieben Schafe habe er vom Rautenberg behalten, da der Schulze ihm gesagt habe, dass er „solche dennoch verkaufen und an die Seite bringen würde.‟ Das Geld habe er an den Schulzen bezahlt und ihm befohlen, bei der Ankunft beim Adelsgericht dieses abzugeben, damit es vom Rautenbergschen Rest abgeschrieben werden könne, womit sich der Schulze morgen vor dem Gericht einfinden wird. Eine Schuld seinerseits könne er nicht erkennen. So habe er auch dem Gellesch aus Labab die 45 Gr. wegen der ausstehenden Mahlgelder angerechnet. Er verlange wegen der Beschuldigung und der Widersetzlichkeit des Kiworra Genugtuung. Von der Angelegenheit der Gelleschin und allem Übrigen habe er nichts gewusst. Als er Kiworra zum Pflügen auf das Vorwerk bestellt habe, habe dieser ihm „störrische Antworten‟ erteilt und gesagt: „Hol Euch der Teufel, warum habt Ihr den Schmied so lange aufgehalten.‟ Er habe ihm darauf Strafe angedroht. Daraufhin habe sich dessen Frau eingemischt und er hätte ihr geraten, ihr „liederliches Maul‟ zu halten, worauf Kiworra hinzu gelaufen und ihn angefahren habe, es „habe wenig gefehlt, dass er mit der Axt nach ihm gehauen‟. Daraufhin habe er sein Pferd bestiegen und mit der Peitsche den Kiworra geschlagen, die sich um die Axt gewickelt habe. Daraufhin habe er nach dem Schulzen und anderen Bauern gerufen. Da Kiworra erklärt habe, dass er bereit sei nach Steinort mitzugehen, habe er ihm „weiter kein Leid tun lassen‟, sondern seine Klage wegen der Rebellion nur mündlich bei der Gräfin vorgebracht. Er bittet um Bestrafung des Kiworra, denn wie solle er sich künftig Respekt bei den Bauern verschaffen und ihnen etwas befehlen?

Kiworra bestreitet, sich wegen der Arbeit gewehrt zu haben, aber schlagen habe er sich und seine Frau nicht lassen wollen, weshalb er in die Peitsche gegriffen habe. Wilewski sei nur gegen ihn aufgebracht, weil er seinen Zins richtig bezahle und jedem die Wahrheit sage.

Hierauf meldet sich Herr Gottfried Mann, Schreiber von Ihro Hochgräfl. Gnaden, und stellt gleichfalls vor, dass, wenn der Ungehorsam und die übergroße Widersetzlichkeit höchst halsstarriger Untertanen nicht gebührend bestraft werden sollen, er sich nicht unterstehen könne, in herrschaftlichen Verrichtungen dem geringsten Jungen was zu befehlen, ein jeder wolle nach seinem Gutdünken handeln und kehre sich nicht an die herrschaftlichen Befehle. Eben dieser Kiworra wäre auch derjenige so ihn, Deponenten, vor anderen 3 Wochen aufm Werder in herrschaftlichen Verrichtungen auf eine enorme Art und Weise prostituiert. Deponent habe nämlich Befehl gehabt, da er die Fischerei respiziert, die Stute gegen den höchsten Groschen zu verkaufen. Da nun eben zu der Zeit Leute angekommen, welche 5 Fl. vor eine teure Stute gleich bar bezahlt, auch zu der Zeit vor 5 teure 25 Fl. 18 Gr. zum Voraus gleich bar erlegt, habe solches den Kiworra dermaßen verdrossen, dass er sich gleich gegen ihn, Deponenten, verlauten lassen, dass, falls er sich unterstehen würde, die Stute an die Leute zu verkaufen, wolle er gleich die Tonne auf der See entzweischlagen. Er als herrschaftlicher Untertan habe die Hoheit dazu, wolle aber jedoch um mehr als den fixierten Preis à 4 Fl. das teuer bezahlen. Als nun Deponent diesem wie nicht minder auch dem Kuckel welcher gleichfalls sich gegen den Verkauf der Stuten gesetzt, vorgestellt, dass sie sich unterständen sich ihm zu widersetzen, er hätte dazu Befehl von der Herrschaft, so habe Kiworra ihm, Deponenten, vor die Brust gestoßen, wobei auch der Schulze Nowack gewesen, und habe viele Impertinenzen noch dazu ausgestoßen, auch sonst bei der See ein liederliches Maul gehabt.

Ferner klagt derselbe auch über Roloff von Taberlack, welcher sich bei Fischerei sogar mit eine Reuse gegen ihn widersetzt, als er ihm dahero ein paar Schläge gegeben, indem er mit dem Kescher Fisch stehlen wollen, welches allhier durchgehend eine böse Gewohnheit ist, dass ein jeder nach Belieben zugreift. Der Fischmeister Schönfeldt solches zeugt die Umstände gleichfalls ein, und wiewohl Roloff zu der Zeit um ein Gerichtchen Fische gebeten, aber solche nicht erhalten, so hätte er doch gegen den Schreiber sich zu keiner Gegenwehr setzen sollen.

Auch Roloff wird vernommen und gibt seine Gegenwehr zu, doch habe er den Schreiber nicht geschlagen. Der Schreiber habe ihm und anderen ein kleines Gericht Fische geben wollen, es aber nicht getan, sondern ihn geschlagen. Aus Verbitterung habe er ihm die Reuse vor den Schlitten geworfen.

Auch über die Knechte Andreas Plesska und Caspar Bliss aus Serwillen führt der Schreiber Klage. Sie hätten, als er vor 14 Tagen deren Landwirtschaft revidieren wollte, gegen ihn opponiert. Die Hofmutter habe gebeten, mit dem Pferd auf den Angerburger Jahrmarkt fahren zu dürfen, um Dinge für die Wirtschaft zu kaufen. Er habe zugestimmt und dann im Stall dem Knecht befohlen, ihm ein anderes Pferd anzuspannen, da sein Pferd ermüdet sei und er noch zur Fischerei müsse. Der Knecht habe sich geweigert, worauf er ihn mit der Peitsche geschlagen habe, um ihn zur Vernunft zu bringen. Der andere Knecht, der inzwischen das Pferd für den Jahrmarkt gezäumt hatte, habe ihn daraufhin umfasst und geschüttelt, er solle sich nicht unterstehen, den Knecht zu prügeln. Er habe mit seinem Pferd zur Winterfischerei fahren müssen. Der Knecht sei ohne Erlaubnis nach Angerburg gefahren.

Deponent bittet um Satisfaktion, sonsten er nicht sicher mehr die Vorwerke bereisen kann. Beide Knechte wurden nicht einbestellt, sollen aber zur Verantwortung gezogen werden.

Auch die Bauern Gritzka und Schuja aus Kittlitz erscheinen als Zeugen. Sie sagen aus, von der unterschlagenen Saat einen Anteil bekommen zu haben.

Urteil über die im vorstehenden Verhör enthaltenen Klagen

Alldieweil beklagte Gelleschin aus Labab als eine berüchtigte und in vielmaliger Komplizität schon begriffen gewesene Diebin in actis sowohl durch eigenes Geständnis als auch durch Überzeugung der abgeführten Zeugen sattsam und zureichend überführt worden, dass selbige aufs neue im letzteren Jahrmarkt zu Angerburg verschiedene Diebstähle ausgeübt   Unleserliche Stelle [...], die bisher entwendeten Stücke, obwohl derselben sowohl durch Urteil und Recht als auch durch ein besonderes Verbot von der Hochgräfl. Herrschaft auf das allernachdrücklichste verboten worden, sich ganz und gar auf keinem Jahrmarkt mehr betreiben zu lassen, dieselbe aber nichts desto weniger sich gelüsten lassen, dieses Verbot ganz mutwillig zu übertreten und ihre ersteren diebischen Griffe abermalen zu erneuern, so wird die Sache rechtlich dahin gestellt, dass Inquisitin Gelleschin diese überaus große Bosheit, Freveltat und erneuerten Diebereien mit 14-tägiger Gefängnisstrafe geschlossen bei Wasser und Brot, dann beim Eingang und Ausgang des Gefängnisses in beiden Malen jedesmal mit 20 Peitschenschlägen, anderen zum Beispiel, sich aber selbst zur wohlverdienten Strafe, ohnnachlässig zu verbüßen schuldig und gehalten sein soll.

Der Schulze Nowack aus Kittlitz nebst dem Schulzen Rompel aus Labab haben höchst unverantwortlich gehandelt, dass dieselben diese Diebeshehlerei   Unleserliche Stelle [...] zu verhehlen gesucht und sowohl die diebischen Sachen an sich selbst nicht abgenommen und der Hochgräfl. Herrschaft zur Bestrafung angezeigt, als noch weniger die Diebin selbst arretiert, da ihnen doch das herrschaftl. Verbot wegen dieses Weibes sattsam bekannt gewesen und besonders Schulze Nowack noch über dieses den Kiworra schlechterdings abgehalten, solches der Herrschaft zu denunzieren, und darüber noch so vielen Streit erregt. Als hat der Schulze Nowack hierunter sowohl als der Schulze Rompel von Labab wider Pflicht, wider seine eigene Überzeugung folglich höchst strafbar gehandelt, wennhero beiderseits nachteilig dahin kondemniert worden, dass des Schulzen Nowack, welcher hierunter am meisten  beschuldigt
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inkulpiert
, dieses sein pflichtvergessenes Bezeigen mit 4 Rtlr. Strafe der Kirchen- und Hospital-Kasse in Rosengarten zur Hälfte, der Schulze Rompel aber seine Nachlässigkeit, da er im Dorf anwesend und danach die Gelleschin aufm Jahrmarkt gehen lassen, auch solches nachhero noch verschwiegen, mit 1 Rtlr. 3 Gr. Strafe gleichfalls der Kirchen- und Hospital-Kasse zu Rosengarten   Unleserliche Stelle [...] zu bezahlen schuldig und gehalten sein sollen. Die der Diebin Gelleschin abgenommenen Sachen indessen, da derselben Eigentümer nicht füglich auszumitteln, werden der Armut im Rosengartenschen Hospital zugesprochen, davon entweder den Wert oder die Sachen selbst unter sich zu verteilen.

Was überdies die Misshandlung des Schulzen Nowack aus Kittlitz insbesondere anbetrifft, da er sich nicht gescheut zuwider herrschaftlichem Verbot mit den Bauern Gritzka und Schuja auf die Hälfte zu säen, die Bauern Gritzka und Schuja auch selbst im Verhör zugestehen müssen, dass Nowack dem Gritzka 1 1/2 Schfl. weiße Erbsen, von Schuja aber 5 Schfl. Bohnen von dieser Zusaat wirklich erhoben, welcher letztere doch der Hochgräfl. Herrschaft den Zins   Unleserliche Stelle [...] bezahlt, als ist der Schulze Nowack schlechterdings schuldig verbunden, die erhobenen 1 1/2 Schfl. weiße Erbsen und 5 Schfl. Bohnen alsofort an den Hochgräfl. Hof nach Steinort, und zwar auf Abschlag des restierenden Zinses der Bauern Gritzka und Schuja, abzuführen.

Wegen imputierten gestohlenen Heus vom Vorwerk Groß Steinort wird die Sache zu weiterem Beweis ausgesetzt   Editorische Auslassung [...].

Was hingegen die Widersetzlichkeit, zum Teil tätliche Vergreifung einiger boshafter Untertanen gegen den herrschaftlichen Bedienten David Wilewski und den Schreiber Gottfried Mann anbetrifft, so hat erstlich Fabian Kiworra von Kittlitz im Verhör selbsten nicht verabreden mögen, die Peitsche dem David Wilewski umfasst und seiner Bestrafung in herrschaftlichen Verrichtungen sich widersetzt zu haben. Da es ihm vielmehr gebührt habe, wenn ihm zu viel geschehen, klagbar zu werden und nicht zu Tätlichkeiten zu schreiten, über dieses derselbe auch zugestehen müssen, sich nebst dem Kuckel, auch dem Schreiber Gottfried Mann bei der Fischerei schlechterdings entgegengesetzt und an denselben im Beisein des Schulzen Nowack sich sowohl in Worten als mit der Tat selbst vergriffen zu haben, indem er ihn vor die Brust gestoßen und keineswegs zugeben wollen, dass die Stute an die Leute nach herrschaftlichem Befehl verkauft werden solle, als soll er dieses sein halsstarriges und widerspenstiges Verbrechen mit 30 Stockschlägen, der Kuckel aber seine Widerspenstigkeit, da er nur in letzterer Sache allein impliziert, mit 15 Stockschlägen zu verbüßen schuldig sein.

Der Bauer Roloff aus Taberlack, da derselbe simpliciter zugestehen müssen, auf den Schreiber Gottfried Mann sogar die Reuse bei der Fischerei ergriffen und dieselbe zum Schlagen bereits erhoben zu haben, soll vor diesen Exzess und öffentlich auf der See bezeigte Widerspenstigkeit mit 20 Stockschlägen bestraft werden.

Die Knechte aus Serwillen, da selbige nicht bestellt worden, sollen annoch über die eingeklagten Punkte verhört und hiernächst wegen ihrer Widersetzlichkeit dem Befinden nach gleichfalls am Leibe bestraft [werden].

Das Urteil wurde am 23. April verkündet und die Strafen an Gellesch und Kiworra sofort vollstreckt. Der nicht erschienene Roloff sollte zur Bestrafung geholt werden. Die Knechte wurden „in loco‟ in Serwillen bestraft.

Zitierhinweis

Verhör und Urteil im Prozess gegen die Diebin Gellesch aus Labab und wegen anderer Vorkommnisse. Steinort, 22. April 1748. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_okz_jjd_vpb