Regest:

Durch die Ausführung des Ediktes vom 14. September 1811 haben die Güter des Grafen zu Dohna-Reichertswalde einen großen Kapitalverlust erlitten. Nach Zusammenstellung aller verlorenen Prästationen beziffert Dohna für Reichertswalde, Goldbach und Silberbach einen Kapitalverlust in Höhe von 45.440 Rtlr. 20 Gr. Da infolge der entfallenen Spanndienste zur „Peuplierung‟ von Reichertswalde noch ein Kapital von 5.340 Rtlr. aufgenommen werden musste, erhöht sich der Betrag auf 50.780 Rtlr. 20 Gr.

Zitierhinweis

Promemoria des Grafen zu Dohna-Reichertswalde über den seinen Gütern durch Ausführung des Regulierungs-Ediktes vom 11. September 1811 zugefügten Kapital-Verlust. Reichertswalde, März 1835. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_pgd_f2f_4rb