Königsberg, den 29. Juni 1702
Denen daran gelegen, sei hiermit kund und offenbar, das unterm gesetzten Dato
zwischen der Hochgeborenen Frauen, Frauen Maria Eleonora geborenen Gräfin von
Dönhoff,
Gerhard Ahasverus von Lehndorff war am
14. Februar 1688 in Königsberg verstorben. Nach den Bestimmungen des
Ehevertrags fiel das Haus in den Besitz seiner Ehefrau, in: GStA PK, XX. HA,
Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 25.
[Schließen]verwittibten Oberburggräfin Gräfin von Lehndorff als Verkäuferin
an einem, dann dem Wohlgeborenen Herrn, Herrn Georg Friedrich von Kalnein, Seiner Königlichen Majestät in Polen
Hochverordneten Geheimbten, auch Hof- und Gerichtsrat und Hauptmann der Ämter
Neidenburg und Soldau als Käufer am anderen Teil, ein richtiger und zurecht
beständiger Kaufkontrakt wohlbedächtig getroffen und geschlossen worden, dergestalt
wie folgt.
Es verkauft Hochgemeldte Frau Oberburggräfin von Lehndorff in Assistenz ihres Herrn
Schwiegersohns, des Hochgeborenen Herrn, Herrn Bogislaw Friedrich Grafen von
Dönhoff, Seiner Königlichen Majestät in
Polen Hochverdienten Obristen, welcher sich zugleich sowohl vor seine Person als
seiner
Sophie Charlotte Gräfin von Dönhoff, geb. Gräfin
von Lehndorff. Die Ehe war am 8. Mai 1701 geschlossen worden,
vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 29; APO, Archiwum rodziny Dönhoff z Drogoszy pow. Kętrzyński, Nr. 1
(Ehevertrag).
[Schließen]Gemahlin des Einspruchsrechts hiermit begibt und dasselbe kräftigst renonciert, das auf
dem Stadtteil von Königsberg. Zur Bebauung: Baczko, Ludwig
von, Versuch einer Geschichte und Beschreibung von Königsberg. Königsberg 1804.
[Schließen]Roßgarten in der sogenannten Hintergasse zwischen der seligen Frau Landhofmeisterin von
Creytzen und des Triebels Häusern gelegene und hinten Vgl. in der Akte sowie in GStA PK, XX. HA, Rep. 54
Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 17 und 119 weitere Dokumente zu dem 1687
erfolgten Verkauf des dazu gehörenden Grundstücks auf der Königsberger Burgfreiheit an Kurfürst Friedrich Wilhelm zum Bau der reformierten Kirche (Burgkirche).
Diese wurde 1690 bis 1696 von Johann Arnold Nering nach dem Vorbild der Nieuwe Kerk in Den Haag erbaut, vgl. Gresch, Eberhard, Im
Blickpunkt der Geschichte der Reformation: Evangelisch-Reformierte in
(Ost-)Preußen. Rundbrief der Gemeinschaft evangelischer Ostpreußen e. V., Nr.
1/2011, S. 1-32, hier S. 29 f. Beide Dokumente wurden gemeinsam mit dem
Verkaufsvertrag des „Hauses am Sackheimschen Tor“ und den
Unterlagen zum „Gewölbe im Löbenicht“ (ebd., Nr. 118) in einem
„eisernen Kasten“ aufbewahrt, in dem sie sich bei einer
Revision am 2. Juli 1753 als „No. XII Königsbergsche Sachen“ noch
befanden.
[Schließen]an den reformierten Kirchhof anstoßende, ihr eigentümlich zugehörige Wohnhaus, Hofraum
und Ställe mit allen dazugehörigen Pertinenzien wie auch mit denen
vorhandenen dreien Auch Vorlaube genannt. Vorbauten, bei denen meist über
mehrere Treppenstufen ein Sitzplatz vor der Haustür zu erreichen war, und die
einen Teil des Bürgersteigs in Anspruch nahmen.
[Schließen]Beischlägen in denen dreien untersten Gemächern und einem befindlichen Kabinettsbeischlag
in dem Oberstock, von allen Schulden ganz frei, doch das davon jährlich drei Mark
Kirchenzehnt. Quittungen in: StA L, Bestand
21950 Familienarchiv Lehndorff, Nr. 278 (1704, 1813).
[Schließen]Kirchendecem und fünfzig Gr. Grundzins von denen 25 Schock, welche vor einigen Jahren von
dem seligen Herrn Obristen Freiherrn zu Eulenburg, Hauptmann zu Rhein, zu dem von des damaligen Nachbarn
Tribels Hause erkauft worden, bezahlt
und abgetragen werden müssen, an den Wohlgeborenen Herrn Georg Friedrich von
Kalnein, Königlichen Geheimbten, auch
Hof- und Gerichtsrat und Hauptmann zu Neidenburg und Soldau, um und vor
achtzehntausend Gulden Polnisch behandelten und sofort bei der Unterschrift dieses
Kontrakts bar bezahlten Kaufgeldes, nach seinem besten Wissen und Belieben zu nutzen,
zu gebrauchen und damit als mit seinem wohl erlangten Eigentum zu schalten und zu
walten, allermaßen Hochgemeldte Frau Verkäuferin in Assistenz nicht allein besagtes
Haus und Pertinentiis sofort dem Käufer hiermit erb- und eigentümlich radiertt und
übergibt, sondern auch demselben wegen richtig bezahltem Kaufgelde mit diesem
gebührend quittiert und ihn und dessen Erben wegen dieses erkauften Hauses ein
Rechtes zu vertreten und zu evincieren sich erbietet.
Zu mehrer Sicherheit dessen ist dieser Kontrakt von beiden Kontrahenten und dazu erbetenen Zeugen unterschrieben und untersiegelt, auch in dem Königlichen Oberburggrafschen Amt nach geschehener judicalen Rekognition zu Buch zu bringen beliebt worden.
Neben beiden
Namen gesiegelt.
[Schließen]M. E. v. Lehndorff G. F. v. Kalnein
B. F. G. v. Dönhoff Joachim
Heinrich Textverlust [...]
Burdack
Zitierhinweis
Kaufvertrag über das Haus auf dem Roßgarten. Königsberg, 29. Juni 1702. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_pzn_kvg_v1b