Nach einem Verdacht auf Holzdiebstahl wurde der zu den Gräflich Steinortschen Gütern gehörende Wald der bei Drengfurt gelegenen Marschallsheide durch Christoph Poltzien, Christian Briese, David Gus, Schulze aus Taberlack, und Christoff Wilewski, Schulze aus Serwillen, revidiert. Sie fanden mehr als 400 frische Stubben, die sie genau spezifizieren. Der Waldhüter Christoph Franck wurde inhaftiert und durch den Justitiar der Güter wegen des Holzdiebstahls zu seiner Tat befragt. Da er einen Eid als Waldhüter abgelegt hatte, wurde er auch des Meineids beschuldigt. Nach einem Verhör in Steinort und einem Verhör der Drengfurter Bürger vor dem dortigen Magistrat fand der nächste Termin, an dem das Urteil verkündet wurde, in Steinort am 30. September 1761 statt. Der Vorwurf der Holzdefraudation wurde als Recht erkannt. Franck habe seine Aufgabe als Waldhüter „treulos und mit der größten negligance‟ ausgeführt, „sich Unterschleife bedient‟ und Geschenke angenommen. Dies sei hart zu bestrafen. Da er bereits seit 1/4 Jahr in der Kustodie eingesessen habe, wurde dies angerechnet. Auch hatte er das Holz, das man bei den Drengfurtern gefunden hatte, mit 24 Fl. 6 Gr. zu bezahlen und für die Prozesskosten aufzukommen, insgesamt 32 Fl. 18 Gr. 9 D, solange aber im Eigentum der Herrschaft zu verbeiben, bis er die Summe abgezahlt hatte.

Im Verhör gibt Franck an:

  Editorische Auslassung [...] er hieße Christoff Franck, Alter: 61, luth. Relig., sei seit einem Jahr Waldhüter im Walde Marschallsheide genannt gewesen, und habe den Waldhüter-Eid bei Antritt seines Dienstes abgelegt, hätte dahero auch zwar mit seinem Wissen keine Defraudation unternommen, wohl aber wäre es geschehen, dass die nachbenannten Holzdefraudenten dieses Holz aus dem Walde geholt, welche, wenn er sie angetroffen, teils eingewendet, sie hätten das Holz aus einem anderen Wald geholt, teils, wenn er sie wirklich in diesem herrschaftlichen Wald gefunden, ihm versichert, sie hätten dieses Holz vom Jäger verhandelt und würden ihm den Holz-Zettel nachher bringen, wodurch es beredet und dahin gebracht sei, dass er sowenig die Defraudenten gepfändet als dieselben angegeben.

Er benennt dem Justitiar der Steinortschen Güter, dem Richter und Stadtschreiber J. Schmidt aus Barten, neun Bürger aus Drengfurt und die Mengen an Bauholz, Brennholz bzw. Zahl der Stämme, die sie abgeholzt haben. Die Genannten habe er tatsächlich angetroffen. Da die Diebstähle in der Nacht geschehen seien und er nicht zugleich an allen Orten sein konnte, können es auch weitere Personen gewesen sein. Es seien auch Leute aus Groß Guja und Bajoren im Wald gewesen, die er nicht namentlich angeben könne. Er habe die Diebstähle weder erlaubt, noch sei er dafür bezahlt worden oder hätte Geschenke erhalten. Es seien jedoch auch 39 Stämme für herrschaftlichen Gebrauch, nämlich für die Kirchen in Rosengarten und Drengfurt geschlagen worden, was durch Administrator Heinrichs und Jäger Briese bestätigt wird, jedoch weist der Jäger die ihn betreffenden Behauptungen zurück. Der 77-jährige vormalige Waldhüter Andreas Jahn, der bei Franck wohnt, wird verhört. Er gibt an, dass er des öfteren Leute auch aus Guja und Bajohren, selbst aus Wolfsdorf bei Franck gesehen habe, die ihm etwas gebracht hätten, z. B. Bier. Dessen Ehefrau hätte sich auch des öfteren Geld geborgt. Er selbst hätte Leute pfänden wollen, diese hätten ihm aber entgegnet, er sei nicht der Waldhüter, dies hätte er Franck und dessen Frau gesagt, er sei jedoch gescholten worden, warum er sich einmische. Francks Tochter wird ebenfalls verhört. Da ihr Mann im Kriegsdienst sei, habe sie bei dem Vater und der Stiefmutter gewohnt, könne aber die Vorwürfe nicht bestätigen. Sie habe sich von ihrer Hände Arbeit kümmerlich ernährt. Die Ehefrau bestätigt, dass sie die von ihrem Mann benannten Leute im Wald gesehen habe, er habe sie jedoch nicht pfänden können und davongejagt. Daraufhin habe sie und ihren Mann der Schmied aus Drengfurt bedroht. Sie seien unschuldig. Franck wird mit den Aussagen des Jahn konfrontiert, worauf er erwidert, er selbst habe Jahn aufgefordert, auf den Wald zu achten, dieser jedoch erwidert, das ginge ihn nichts an.

Der Andreas Jahn sagt dem Franck in die Augen, dass auf seine Anzeige, wie der Krüger aus Guja und der Köllmer aus Bajoren im Wald gewesen, er, Franck, ihn deshalb geschimpft und nach Steinort klagen gehen wollen, nach einer halben Stunde aber ihn gebeten, still zu schweigen, und was den Wolfsdorfschen Mann betrifft, hätte Franck zwar gesagt, er würde ihn schon kriegen, sei aber nicht sogleich dahin gegangen, sondern so lange gewartet, bis derselbe weg gewesen wie auch das Holz mit sich genommen, der Beklagte hingegen negiert dieses beständig   Editorische Auslassung [...], weshalb in der Sache kein Urteil ergehen kann, bis die Drengfurter Bürger durch den dortigen Magistrat vernommen sind. Der Drengfurter Magistrat fällte nach eingehendem Verhör am 18. September, in dem die Beschuldigten angaben, Franck hätte ihnen gegen Geschenke und Geld die freie Abfuhr von Holz angeboten, ein Urteil. Alle werden zu Geldstrafen verurteilt. Der Magistrat stellt das Urteil (gegen 10 Gr. Gebühr für die Abschrift) der Gräfin von Lehndorff zu.

Zitierhinweis

Gegen den Waldhüter Christoph Franck wird vor dem Patrimonialgericht in Steinort wegen Holzdiebstählen in der Marschallsheide verhandelt. 2. Juli 1761. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_qss_3zq_cqb