Regest:
Nach einem Verdacht auf Holzdiebstahl wurde der zu den Gräflich Steinortschen
Gütern gehörendeWald der bei Drengfurth gelegenen Marschallsheide durch Christof
Poltzien, Christian
Briese, David Gus,
Schulze aus Taberlack, und Christoff Wilewski, Schulze aus Serwillen, revidiert. Sie fanden mehr als
400 frische Stubben, die sie genau spezifizieren. Der Waldhüter Christoph Franck
wurde inhaftiert und durch den Justitiar der Güter wegen des Holzdiebstahls zu
seiner Tat befragt. Da er einen Eid als Waldhüter abgelegt hatte, war er auch
des Meineids schuldig.
Nach einem Verhör in Steinort und einem Verhör der Drengfurter Bürger vor dem
dortigen Magistrat fand der nächste Termin, an dem das Urteil verkündet wurde,
in Steinort am 30. September 1761 statt. Der Vorwurf der Holzdefraudation wurde
als Recht erkannt. Franck habe seine Aufgabe als Waldhüter „treulos und mit der
größten negligance‟ ausgeführt, „sich Unterschleife bedient‟ und Geschenke
angenommen. Dies sei hart zu bestrafen.
Da er bereits seit 1/4 Jahr in der
Custodie eingesessen habe, wurde dies angerechnet. Auch hatte er das Holz, das
man bei den Drengfurthern gefunden hatte, mit 24 Fl. 6 Gr. bezahlen und auch für
die Prozesskosten aufkommen, insgesamt 32 Fl. 18 Gr. 9 D, solange aber im
Eigentum der Herrschaft verbeiben, bis er die Summe abgezahlt hatte.
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