Instleute bei den Vorwerken

Der Instmann N. erhält an Tagen Lohn von Ostern bis  29. September
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Michaelis
, der Mann 9 Gr. das Weib 6 Gr., von Mich. bis Ostern in denen Wintertagen der Mann 7 1/2 Gr., das Weib 4 Gr. Sodann an Dröscher Verdienst im Winter den 11. Scheffel. Es wird ihm gehalten auf freier Weide eine Kuh, 2 Schafe und 2 Gänse, nämlich auf dem Vorwerke Gr. Steinort, auf den übrigen Vorwerken werden ihm auch noch 2 Schweine gehalten, und Acker zu seinem Dünger auf eine Saat gegeben, sodann 1/4 Lein Aussaat im Sommerfelde. Den Kl. Steinorter Instleuten werden wegen der Schäferei keine Schafe, sondern anstatt deren 2 Schweine mehr gehalten. Sodann erhält er ein Fuder Heu, welches er aber bei seiner baren   Unleserliche Stelle [...] mit 1 Rtlr. bis 4 Fl. bezahlen muss, eine Wohnung und einen  Küchengarten
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Geköch
-Garten von 40 Quadratruten, wie auch einen Stall, wofür er 2 Rtlr. jährliche Miete zahlt. Zur Feuerung erhält er das nötige Holz   Unleserliche Stelle [...] wie auch die Fuhren zu diesem und dem vorbenannten Heu.

[...]

Instmann N. hat dagegen nachstehende Abgaben und Verpflichtungen, als
1. Schfl. Metzgetreide, in Ermangelung dessen bezahlt er solches nach dem jedesmaligen Marktpreise, sodann 1/4 Schfl. Eicheln und 1/4 Schfl. Hopfen, statt dessen 15 Gr. Geld, wie auch 1 Stof Kümmel, statt dessen 6 Gr. Geld, imgleichen liefert er jährlich um Michaelis, wenn er mehr als zwei junge Gänse besitzt, eine  ca. 8 Wochen alte Weidegans, die vor der ersten Mauser geschlachtet wird
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Stoppel-Gans
zur herrschaftlichen Küche.
2. An Gespinst
muss er jährlich 10 Stück Garn spinnen, wozu er 6 Pfund Hede aus dem Hofe erhält, im Fall des Nicht-Spinnens zahlt er 40 Gr. Geld.
3. An Scharwerksvertrag
werden ihm jährlich 6 Manns- und 6 Weibs-Tage von seinem Arbeits-Zettul bei der jedesmaligen Berechnung abgezogen.
4. An baren Abgaben
Kopfschoss für sich und sein Weib - 70 Gr.
Horn- und Klauenschoss für 1 Kuh à 24 Gr, 2 Schafe, Schweine à 3 Gr - 36 Gr.
An Kirchen-Decem 8 Gr.
Mahlgeld 18 Gr.
Sodann die Schulabgaben, die sich im Allgemeinen nicht bestimmen lassen, alle königliche Onera als Invaliden-, Fortifikationsbau-Gelder und Kriegssteuer, welche letztere sich auf 18 Gr. einfach beläuft.

Zitierhinweis

Entwurf des Grafen Lehndorff für Verträge mit Instleuten auf den Vorwerken. Steinort, 1810 . In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_qzj_vp2_ctb