Instleute bei den Vorwerken
Der Instmann N. erhält an Tagen Lohn von Ostern bis 29. September
[Schließen]Michaelis,
der Mann 9 Gr. das Weib 6 Gr., von Mich. bis Ostern in denen Wintertagen der Mann 7
1/2 Gr., das Weib 4 Gr. Sodann an Dröscher Verdienst im Winter den 11. Scheffel. Es
wird ihm gehalten auf freier Weide eine Kuh, 2 Schafe und 2 Gänse, nämlich auf dem
Vorwerke Gr. Steinort, auf den übrigen Vorwerken werden ihm auch noch 2 Schweine
gehalten, und Acker zu seinem Dünger auf eine Saat gegeben, sodann 1/4 Lein Aussaat
im Sommerfelde. Den Kl. Steinorter Instleuten werden wegen der Schäferei keine
Schafe, sondern anstatt deren 2 Schweine mehr gehalten. Sodann erhält er ein Fuder
Heu, welches er aber bei seiner baren Unleserliche Stelle [...] mit 1 Rtlr. bis 4 Fl.
bezahlen muss, eine Wohnung und einen Küchengarten
[Schließen]Geköch-Garten von 40 Quadratruten, wie
auch einen Stall, wofür er 2 Rtlr. jährliche Miete zahlt. Zur Feuerung erhält er das
nötige Holz Unleserliche Stelle [...] wie auch die Fuhren zu diesem und dem
vorbenannten Heu.
[...]
Instmann N. hat dagegen nachstehende Abgaben und Verpflichtungen, als
1. Schfl.
Metzgetreide, in Ermangelung dessen bezahlt er solches nach dem jedesmaligen
Marktpreise, sodann 1/4 Schfl. Eicheln und 1/4 Schfl. Hopfen, statt dessen 15 Gr.
Geld, wie auch 1 Stof Kümmel, statt dessen 6 Gr. Geld, imgleichen liefert er jährlich
um Michaelis, wenn er mehr als zwei junge Gänse besitzt, eine ca. 8 Wochen alte
Weidegans, die vor der ersten Mauser geschlachtet wird
[Schließen]Stoppel-Gans zur
herrschaftlichen Küche.
2. An Gespinst
muss er jährlich 10 Stück Garn
spinnen, wozu er 6 Pfund Hede aus dem Hofe erhält, im Fall des Nicht-Spinnens zahlt
er 40 Gr. Geld.
3. An Scharwerksvertrag
werden ihm jährlich 6 Manns- und 6
Weibs-Tage von seinem Arbeits-Zettul bei der jedesmaligen Berechnung abgezogen.
4. An baren Abgaben
Kopfschoss für sich und sein Weib - 70 Gr.
Horn-
und Klauenschoss für 1 Kuh à 24 Gr, 2 Schafe, Schweine à 3 Gr - 36 Gr.
An
Kirchen-Decem 8 Gr.
Mahlgeld 18 Gr.
Sodann die Schulabgaben, die sich im
Allgemeinen nicht bestimmen lassen, alle königliche Onera als Invaliden-,
Fortifikationsbau-Gelder und Kriegssteuer, welche letztere sich auf 18 Gr. einfach
beläuft.
Zitierhinweis
Entwurf des Grafen Lehndorff für Verträge mit Instleuten auf den Vorwerken. Steinort, 1810 . In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_qzj_vp2_ctb