Regest:
In der Klagesache des Wilhelm Koffke gegen
Jacob Schwiegel wegen Schlägerei und
Beschimpfung wird entschieden. Der Kläger kann nicht in Abrede stellen, dass er die
Ehefrau des Beklagten als Hure beschimpft habe. Der Beklagte habe daraufhin den
Kläger und dessen Frau tätlich angegriffen. Dafür wird er mit 4-stündigem Tragen des
Schandmantel
[Schließen]Spanischen Mantels bestraft. Da der Kläger ihn jedoch beschimpft hat, wird die Strafe auf 1
Stunde reduziert. Der Kläger zahlt 30 Gr., der Beklagte 15 Gr. zur Armenkasse sowie
die Gerichtskosten und wird ermahnt, künftig alle Schlägereien und Beschimpfungen zu
unterlassen.
Zitierhinweis
Vor dem Patrimonialgericht in Steinort wird in der Klage des Wilhelm Koffke gegen Jacob Schwiegel wegen Schlägerei und Beschimpfung verhandelt. Steinort, [8. Februar 1773]. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_rf3_jnm_15b