Regest:

In der Real- und Verbal-Injurien-Klage des Pächters von Taberlack Friedrich Jantzen gegen den Bauern Johann Kordack aus Stawisken wird festgestellt, dass zwei Pferde des Bauern sich nicht auf den Feldern des Klägers, sondern auf den Stawisker Wiesen befunden hätten. Der Knecht des Klägers habe sie deshalb zur Ungebür gepfändet und in den Stall seines Herrn gebracht. Jedoch hätte Kordack sie dort nicht eigenmächtig nehmen dürfen. Dass er den Knecht beschimpft und den dazu gekommenen Kläger tätlich angegriffen und beleidigt habe, wird ebenso festgestellt, wie dass der Kläger den Bauern mit einer Peitsche geschlagen habe, woraus sich eine Schlägerei zwischen dem Kläger, dessen Knecht und dem Bauern entwickelte. Der Kläger habe Unrecht getan, indem er sich auf eine Denunziation verlassen, den Bauern nicht angehört und ihn mit Peitschenhieben traktiert habe. Der Belagte wird wegen des „begangenen groben Exzesses‟ zu achttägiger Arbeit im herrschaftlichen Hof verurteilt, davon 4 Tage für das Vorwerk Serwillen und 4 Tage für das Vorwerk Labab, bei Wasser und Brot.

Zitierhinweis

Die Klage des Arrendators von Taberlack Friedrich Jantzen gegen den Bauern Johann Kordack aus Stawisken wegen Angriff und Beleidigung wird vor dem Patrimonialgericht in Steinort verhandelt. Steinort, 8. Mai 1767 . In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_s4f_f3m_15b