Nachdem der Unleserliche Stelle [...] Christian Negelcke im Königl. Dorfe Güldenboden seiner Ehegattin verstorbenen Bruders Sohn namens Christoff Dziondoffski, welcher 12 Jahre alt und ein Reichertswaldescher Erbuntertan ist, gegen ein von da empfangenen gewissen jährlichen Unterhalt bishero hat erzogen, und jetzo inständige Ansuchung getan, dass der Knabe noch 1 Jahr, und also bis er 19 Jahr alt, unter seiner Disposition möchte gelassen werden, als ist solches von Seiten der Hochburggräfl. Reichertswaldeschen gnädigen Herrschaft verwilliget, und verspricht im Gegenteil der obbesagte Christian Negelcke und seine Ehegattin, weilen sie keine leiblichen Kinder haben, dass sie aus sonderlicher Zuneigung und Liebe zu diesem Knaben
1. denselben vor der Hand auf ihre Kosten wollen zur Schulen halten bis er fertig
lesen und notdürftig schreiben könne, daneben zur Gottesfurcht und allem Guten
angeführt werde,
2. wollen sie denselben bei einem tüchtigen Meister das
Schneiderhandwerk lernen lassen, und sowohl das Lehrgeld als die Gewerksunkosten
vor ihn entrichten, auch so lange, bis der Bursche sich selbsten was kann
verdienen, mit Kleidung, Weißzeug und anderer Notdurft versorgen, im Fall auch
der Höchste Gott den Christian Negelcken samt seiner Ehegattin oder einen von
beiden in währenden 7 Jahren mit Tode sollte abfordern, ist der bemeldten beiden
Eheleuten eigentlicher Wille, dass dieses Versprechen aus ihrer hinterlassenen
Habseligkeit soll bewerkstelliget und erfüllet weren; dahingegen wird,
3.
dem Christian Negelcken die Kuh, so er vor den Unmündigen Christoff Dziondoffski
Anno 1710 empfangen und jetzo zu extradieren oder 18 Fl. davor zu zahlen
schuldig wäre, zu eigen gelassen, und soll deshalb nimmer nichts von ihm
gefordert werden.
4. Wenn dann der besagte Christoff Dziondoffski das 19.
Jahr wird abgeleget haben, verspricht der Christian Negelcke solchen mit
notdürftiger Kleidung und Weißzeug der Hochgräfl. Herrschaft nach Reichertswalde heimzuliefern, und zwar
verbindet sich
5. der Christian Negelcke mit aller seiner Habseligkeit vor
den mehr bemeldten Christoff Dziondoffski zu stehen, dass solcher während der
Zeit, so ihm Gott das Leben fristet, nicht soll abwendig werden. Es ist auch
verabredet, um mehrer Sicherheit willen, diesen Kontract im Königl. Amte
Mohrungen ingrossieren zu
lassen.
So geschehen Reichertswalde, den 2. Decembr. 1771
[Siegel] eigenhändig
[Schließen]Christoff
Erbgraf zu Dohna
Bevorstehender schriftlicher Kontract ist auf bittliches Ansuchen dem Liebstädtschen Amtshausbuch sub Nro. 3 fol. 163v 164 einverleibet und dergestalt judiciae gemachet; welches unter meines Namens eigenhändiger Unterschrift und dem gewöhnlichen Königl. Amtssiegel attestiere.
[Siegel] Liebstadt d. 28. Jan. 1722 E. Unleserliche Stelle [...]
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