Eidesstattliche Erklärung
Ich, Graf Manfred Lehndorff, geb. 4.7.83
zu Rohrbeck, Neumark, wohnhaft bis
zum Zusammenbruch in Preyl
Ostpreußen, nunmehr im Gestüt Röttgen bei Köln - Rath Rheinland
[Schließen]Rhld.
bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich mich strafbar mache, wenn ich
eine falsche eidesstattliche Erklärung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass
meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, Als Angeklagter imProzess
gegen das Oberkommando der Wehrmacht wurde Küchler am 14. April 1949 zu
20 Jahren Haft verurteilt. Siehe Thoms,
Robert , Georg von Küchler. Tabellarischer Lebenslauf, in:
Lebendiges Museum online LeMo.
[Schließen]um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof Nr. V a im Justizpalast Nürnberg, Deutschland vorgelegt zu
werden.
Mit Herrn von Küchler habe ich während
der vielen Jahre seiner dienstlichen Tätigkeit in Königsberg Ostpr. freundschaftlich verkehrt. Ich bin oft in
seinem Hause gewesen. Ebenso hat er häufig mit seiner Gattin das meinige besucht. Außerdem habe
ich jahrelang in den verschiedensten Vorständen von Vereinen und Organisationen
in Ostpr. mit ihm zusammen fungiert. Ich darf also behaupten, dass ich Herrn von
Küchler sehr gut kenne. Die geistige Atmosphäre im Hause des Herrn von Küchler
war nichts weniger als nationalsozialistisch. Von Küchler selbst stand dem
Gedankengut des Nationalsozialismus durchaus ablehnend gegenüber und hat von
seiner Einstellung mir gegenüber niemals ein Hehl gemacht. Es ist mir auch
bekannt, dass er unter der brutalen Art der Hitlerschen Kriegsführung seelisch schwer gelitten hat. Auch
wurde allgemein gesagt, dass seine Nach zwei Jahren Oberbefehl über die
Heeresgruppe Nord wurde er nach einer Meinungsverschiedenheit mit Hitler
am 29. Januar 1944 seines Kommandos enthoben. Bis Kriegsende wurde
Küchler nicht mehr eingesetzt.
[Schließen]Verabschiedung
mit dieser ablehnenden
Haltung dem Nationalsozialismus gegenüber in Zusammenhang gestanden hat. Jeder,
der Herrn von Küchler nahe gestanden hat, wird von der Lauterkeit seines
Charakters ebenso überzeugt sein wie ich und desgleichen davon überzeugt sein,
dass es undenkbar ist, von Küchler seiner ganzen Persönlichkeit und seiner
religiösen Einstellung nach in Verbindung mit Kriegsverbrechen zu bringen.
Da ich selbst insofern zu den Opfern des Nationalsozialismus gehöre, Vgl. Vollmer,
Doppelleben.
[Schließen]als mein ältester Sohn nach dem 20. Juli als Mitbeteiligter an dem
Anschlag auf Hitler hingerichtet worden ist, und ich selbst lange Zeiten
wegen Verdachts des Hochverrats im Gefängnis zu Königsberg, Ostpr.
zugebracht habe, fühle ich mich zu diesen Aussagen
berechtigt.
Zitierhinweis
Eidesstattliche Erklärung. Röttgen, 22. April 1948. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_t1t_dq5_2cb