Nachdem der Durchlauchtigste Hochgeborene Fürst und Herr, Herr Georg Wilhelm Markgraf zu Brandenburg
Editorische Auslassung [...], mein gnädigster Kurfürst und Herr, mich N. vor
einen Kämmerer auf Deroselben Haus und Amt N. bestellen und annehmen hat lassen,
als gelobe und schwöre ich zu Gott dem Allmächtigen, dass ich alles das, was
einem Kämmerer zu verrichten gebührt, fleißig und treulich vorstellen,
sonderlich beide Höfe und Vorwerke mit Fleiß in Acht nehme und bestelle, dass
der Hofmann und Hofmutter und also das andere Hofgesinde, ein jeder das seine,
emsig verrichte, und wenn das Feld bemistet, gepflügt, bestellt und zugerichtet
werden soll, will ich daran sein, dass sie das Scharwerk zu rechter früher
Tagzeit beim Arbeiten gestellen und dasselbe vollkömmlich verrichten, von keinem
Schargeld nehmen und das Scharwerk erlassen, oder dieselben damit übersehen,
noch nicht sonsten einigen Vorteil unterstehen, sondern einen jeden sein
vollkommenes Scharwerk tun lassen, dass der Acker recht und wohl zugerichtet
werde. Nebst dem will ich auch jederzeit in Acht nehmen, dass Ihro Kurf. Gn.
Vieh in Höfen mit dem Futter wohl versehen, in Zeit des Augusts nicht säumig
sein, damit das Futter und Getreide trocken und gut eingebracht, nicht unratsam
damit umgangen, noch deshalb anderswo denn an Ihro Kurf. Gn.Vieh verwendet
werde, dass auch kein fremd Vieh unter Ihro Kurf. Gn. Futter gehalten, die
Pferde mit Hetzen und Jagen oder sonsten anderer Arbeit, außer mir Ihro Kurf.
Gn. angelegt, nicht abtreiben lassen, auch dem Hofmann damit sein Gefallen,
außer Hofe spazieren zu fahren, keineswegs gestatten, und da ich nicht schon
würde daraus Schaden vermuten, dasselbe, da ich es selbsten nicht wenden könnte,
dem Hauptmann oder Amtsschreiber anmelden, auf das es abgestellt werde, und mich
hiervon nicht abhalten lassen.
So war mir Gott helfe und sein Heiliges
Wort.
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