Nachdem der Schulze Jan Matzick von Taberlack des daselbst entlaufenen Katzmartzigs Erbe angenommen mit seinem Sohn Toffel zusammen zu halten, so ist ihm dazu das behörige Besatz-Getreide, bestehend in 15 Schfl. Korn, 15 Schfl. Haber, 3 Schfl. Gerste und 1 Schfl. Erbsen, übergeben worden. Das Besatz-Vieh aber ist bis auf weiteren Bescheid zurückbehalten worden, weilen er gebeten, dass er damit verschont bleiben möchte und den Acker mit seinem eigenen Vieh betreiben wolle. Des Achtelholz-Setzens bleibt er von diesen 2 Huben befreit, das übrige Scharwerk aber muss er gleich den anderen Bauern vollkommen verrichten und jährlich nebst den anderen Unpflichten zehn Rtlr. Zins bezahlen.

Steinort den 30. Dez. 1721
Lehndorff

Zitierhinweis

Jan Matzick übernimmt für seinen Sohn Toffel zwei zusätzliche Ackerhufen in Taberlack. Steinort, 30. Dezember 1721. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_ty1_mww_5pb