Der Kämmerer N. N. wird hierdurch von mir beauftragt und aufs aller angelegentlichste angewiesen, alle Jahr im Monat März eine Revision sämtlicher Vorwerksgebäude, Inst- und anderer Wohnungen der Ortschaft, worinnen er sich befindet, mit größter Sorgfalt vorzunehmen, die Dächer und ihren Zustand, besonders die Verferstungen(?) zu beobachten, die   Unleserliche Stelle [...] genau zu besehen, sowie auch die Schornsteine genau zu revidieren, alles an diesen Gegenständen Bemerkte dem Herrn Inspektor einzureichen, damit es zu gehöriger Zeit im Sommer repariert werden könne.

Gleichzeitig wird Kämmerer N. N. schriftlich anzeigen, an welchem Gebäude sich Schweineställe angeklebt befinden, über deren Wegschaffung und Anordnung der Herr Inspektor entscheiden wird.

Endlich mache ich Kämmerer N. N. dafür verantwortlich, dass alle Gebäude seiner Ortschaft durchaus von der angestäubten oder angeschwemmten Erde, welche die Schwelle berührt, zweimal des Jahres, und zwar einmal im Monat April und zum zweiten Mal im Monat Oktober, gereinigt werden.

Abzugsgauben unter der Dachtraufe müssen so angebracht werden, dass das Wasser durchaus und ungehindert abfließen kann.

Ebenso wird der Kämmerer dafür sorgen, dass kein Kraut und Unrat an den Gebäuden wachse und die Leute dazu anhalten, dass sie solches allezeit wegschaffen.

Jährlich wird der Kämmerer N. N. dahin wirken, dass die Leute zur besseren Erwärmung ihrer Stuben ihre Böden mit  Tonziegeln, siehe hier.
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Estrich
belegen, und wo es nicht geschieht, dem Herrn Inspektor davon Anzeige machen, damit derselbe sie dazu anhalte.

Steinort, den 17. März 1830

G. v. Lehndorff

An

Zitierhinweis

Aufgaben eines Kämmerers in den Vorwerken. Steinort, 7. März 1830. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_w45_fj1_3qb