Georg Syburra aus Schiltz erklärt sich, denjenigen Acker, so
hiebevor Caspar Grabus gehalten,
anzunehmen, weshalb mit demselben folgender Kontrakt geschlossen worden.
Ihro
Reichsgräflichen Gnaden der Frau Reichsgräfin von
Lehndorff Hochgeboren vermieten dem Georg Syburra ein Stück Acker
allhier bei Groß Steinort von etwa 3
Schfl. Korn- 3 Schfl. Gerste-, 2 Schfl. Haber- und 2 Schfl. Erbsen-Aussaat, nebst
denen daneben liegenden Wiesen-Plätzen von 5 Fuder Heu, mehr oder weniger, so wie die
Plätz von Acker und Wiesen es austragen, in dem Umzirk, wie beide Äcker und Wiesen
letzt Grabus gewesen, auf 3 nacheinander folgende Jahre als von 29. September
[Schließen]Michaeli
1763 bis dahin 1768, und gönnen dem Georg Syburra, dass er sich des Ackers bestens
und hauswirtschaftlich bedienen möge; auch wollen Hochdieselben ihm die Wohnung,
worinnen Grabus gewohnt, zu seinem Aufenthalt, auch die dabei vorhandene Scheune
einräumen, wie auch den Garten zum Haus übergeben lassen.
Wogegen Georg Syburra
Ihro Hochreichsgräfl. Gnaden jährlich vor Nutzung des Ackers, Wiesen, Garten, Wohnung
und Gebrauch der Scheune zehn Taler und den gewöhnlichen Kopf- und Hornschoss zu
entrichten verspricht. Syburra bezahlt auch den Kirchen-Decem und trägt das bei, was
Kirchen, Schulen und Mühlen gehört, auch spinnt er jährlich 10 Stück Garn, wozu ihm
das Gespinst aus dem Hofe gegeben wird.
Syburra erhält bei seinem Antritt zu
zwei Scheffeln gestürzten Acker.
NB. Zu einem Scheffel ist frischer Mist, dann
die sämtliche Wiesen, welches er wieder bei seinem Abzug in der Art lassen muss.
Die Zäune erhält der Mieter Georg Syburra, welche größtenteils in gutem Stande
sind.
Das Inventar folgt dem Vertrag. Demnach war das Haus
„gegehrsasst‟, hatte eine passable Tür und hölzerne Schwelle. Es gab
drei Stuben, von denen zwei vermietet waren, und eine Kammer. Die Stube hatte
zwei Fenster, es gab einen Ofen und einen Kamin, der Schornstein war im
„passablen Stande‟. Das Dach war auf der Hofseite gut, die Seite zum Feld
reparaturbedürftig und musste in Teilen neu gedeckt werden. Die Scheune bestand
aus Fachwerk. De Fächer waren ursprünglich mit Füllholz verfüllt und standen
nun offen, so dass Reparaturen nötig waren. Eine Hälfte des Dachs war seit dem
Krieg beschädigt. Um den Garten war ein Zaun gezogen.
[Schließen]Die Wohnung und die Scheune soll bei seinem Antritt beschrieben
werden, was er daran während der Mietzeit bessert, soll ihm auch nach Verlauf der Zeit
gutgetan werden. Das Zaun- und Pfahlholz zur Unterhaltung des Zaunes, auch zur
jetzigen Verzäunung wird dem Georg Syburra versprochen, wie denn wegen des nötigen
Feuerholzes es mit ihm ebenda also wie mit anderen allhier bei Steinort wohnenden
Leuten gehalten werden soll.
Geschlossen und gegeben Steinort d. 16. Juli 1763
L. M. G. v. Lehndorff
Zitierhinweis
Gräfin von Lehndorff schließt mit Georg Syburra einen Vertrag über einen Acker bei Steinort. Steinort, 16. Juli 1763. In: Die Spiegelung neuzeitlich-bäuerlicher Lebenswelten in den Akten ostpreußischer Gutsarchive. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2021-2023. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail_doc.xql?id=lehndorff_zpw_yx2_tsb