Johann Christoph von Grabowski an Maria Louisa Gräfin von Lehndorff. Angerburg, 7. Mai 1739
Auf Befehl des Königs vom 4. April, der dem Schreiben beigefügt ist, haben alle
adeligen Gutsbesitzer die in ihren Gütern beschäftigten Handwerker anzugeben.
Für Steinort werden ein Schmied, ein
Weber und ein Zimmermann, für Taberlack, Stobben
und für Dorf und Vorwerk Pristanien
je ein Schmied genehmigt.